Betriebsanweisungen · Deutschland

Betriebsanweisungen für Ihren Betrieb in Deutschland

Sie laden Sicherheitsdatenblatt oder Betriebsanleitung hoch und erhalten eine fertige Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV oder § 12 BetrSichV: mit Ihrem Logo und Ihren Betriebsdaten, als PDF und Word.

Betriebsanweisung anfragen 149 € netto je Standard-Betriebsanweisung

Erstellt vom Ingenieurbüro LEMCON.TECH. Jörg Lemmerer ist Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation für Österreich und Deutschland.

Gefahrstoffe

Reinigungsmittel, Lacke, Öle, Säuren: Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV aus dem Sicherheitsdatenblatt, mit Gefahrenpiktogrammen und Schutzmaßnahmen.

Mehr zu Gefahrstoffen

Arbeitsmittel

Maschinen, Stapler, Hubarbeitsbühnen, Kreissägen: Betriebsanweisung nach § 12 Abs. 2 BetrSichV, abgestimmt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Was jede Betriebsanweisung enthält

Preise

Preise: Standard-Betriebsanweisung

Diese Preise gelten ausschließlich für die Standard-Betriebsanweisung: einseitig, aus einer geprüften Vorlage mit Ihren Angaben erstellt, geliefert als PDF und Word.

Standard-Betriebsanweisung, einzeln

149 € netto

je Betriebsanweisung

Standard-Betriebsanweisung, 10er-Paket

990 € netto

10 Betriebsanweisungen, 99 € je Anweisung

  • Aus Ihren Unterlagen für Ihren Betrieb erstellt
  • Mit Ihrem Logo und Ihren Betriebsdaten
  • Als PDF zum Aushang und als Word-Datei
  • Vor der Auslieferung fachlich geprüft

Maßanfertigung in Ihrem Layout (Logo, Farben), bis 3 Seiten, mit Unterweisungsnachweis und einer Rückmeldungsrunde: 199 € netto je Anweisung, 1.290 € netto im 10er-Paket (129 € je Anweisung) – bei größerem Umfang Angebot über das Anfrageformular

Preise netto, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen; die Rechnung trägt Ihre USt-IdNr. Bis zum Start der Online-Bestellung nehmen wir Aufträge über das Anfrageformular an und melden uns innerhalb eines Werktages.

So funktioniert es

Vier Schritte bis zur fertigen Betriebsanweisung

  1. 1

    Unterlagen hochladen

    Sicherheitsdatenblatt oder Betriebsanleitung, Ihr Logo und ein paar Angaben zum Arbeitsplatz. Fotos und Ihre Gefährdungsbeurteilung helfen, sind aber kein Muss.

  2. 2

    Betriebsanweisung erstellen

    Aus Ihren Unterlagen entsteht eine Betriebsanweisung für Ihren Betrieb: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Erste Hilfe.

  3. 3

    Fachlich prüfen

    Jede Betriebsanweisung wird vor der Auslieferung fachlich geprüft. Unklarheiten klären wir kurz per E-Mail oder Telefon.

  4. 4

    Als PDF und Word erhalten

    Sie erhalten die fertige Betriebsanweisung zum Aushang an geeigneter Stelle und als Grundlage für die Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

Rechtsgrundlagen

Was GefStoffV und BetrSichV verlangen

In Deutschland regelt jede Verordnung die Betriebsanweisung für ihren Bereich: die Gefahrstoffverordnung für Gefahrstoffe, die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel.

§ 14 Abs. 1 GefStoffV
„Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.“

Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

§ 12 Abs. 2 BetrSichV
„Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen.“

Ausgenommen sind Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Abs. 4 ProdSG mitgeliefert werden muss. Statt einer Betriebsanweisung darf auch die mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung dienen, wenn sie die Informationen einer Betriebsanweisung enthält.

Wortlaut geprüft am 2. Oktober 2026 anhand von gesetze-im-internet.de .

Jörg Lemmerer

Wer dahintersteht

Jörg Lemmerer, Ingenieurbüro LEMCON.TECH

  • Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation für Österreich und Deutschland
  • 20 Jahre Industrie, zuletzt in der Produktionsleitung
  • mehr als 1.800 Betriebsbesichtigungen
Mehr über mich

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland Betriebsanweisungen haben?
Ja, für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 14 Abs. 1 GefStoffV und für Arbeitsmittel nach § 12 Abs. 2 BetrSichV, bevor Beschäftigte sie erstmals verwenden. Bei Arbeitsmitteln darf statt einer eigenen Betriebsanweisung die mitgelieferte Betriebsanleitung dienen, wenn sie die Informationen einer Betriebsanweisung enthält.
Was brauchen Sie von mir?
Das Sicherheitsdatenblatt oder die Betriebsanleitung des Herstellers, Ihr Logo und kurze Angaben zum Arbeitsplatz. Fotos und Ihre Gefährdungsbeurteilung helfen. Fehlt etwas, fragen wir nach.
Was kostet eine Betriebsanweisung?
149 € netto je Standard-Betriebsanweisung (einseitig, aus einer geprüften Vorlage und Ihren Angaben, als PDF und Word). Mit dem 10er-Paket bestellen Sie zehn Standard-Betriebsanweisungen für 990 € netto, also 99 € je Anweisung. Eine Maßanfertigung in Ihrem Layout, bis 3 Seiten, mit Unterweisungsnachweis und einer Rückmeldungsrunde kostet 199 € netto je Anweisung oder 1.290 € netto im 10er-Paket; bei größerem Umfang erhalten Sie ein Angebot. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen; die Rechnung trägt Ihre USt-IdNr.
In welchem Format erhalte ich die Betriebsanweisung?
Als PDF zum Ausdrucken und Aushängen und als Word-Datei, falls Sie später selbst etwas ergänzen möchten. Ihr Logo und Ihre Betriebsdaten sind bereits eingesetzt.
Brauche ich dafür eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Betriebsanweisung muss der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen (§ 14 Abs. 1 GefStoffV). Liegt Ihre Gefährdungsbeurteilung vor, laden Sie sie mit hoch. Sonst erstellen wir die Betriebsanweisung aus Sicherheitsdatenblatt oder Betriebsanleitung und Ihren Angaben; die Gefährdungsbeurteilung bleibt Ihre Aufgabe als Arbeitgeber.
In welcher Sprache wird die Betriebsanweisung erstellt?
Auf Deutsch. GefStoffV und BetrSichV verlangen eine für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache. Weitere Sprachen auf Anfrage.
Ersetzt die Betriebsanweisung die Unterweisung?
Nein. Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen werden (§ 14 Abs. 2 GefStoffV). Bei Arbeitsmitteln verlangt § 12 Abs. 1 BetrSichV eine Unterweisung vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal jährlich, schriftlich festgehalten.
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
Das Ingenieurbüro LEMCON.TECH, geleitet von einer Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation für Österreich und Deutschland. Jede Betriebsanweisung wird vor der Auslieferung fachlich geprüft.

Betriebsanweisung für Ihren Betrieb in Deutschland

Standard-Betriebsanweisung: 149 € netto einzeln, 990 € netto im 10er-Paket.