Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Fassung Österreich und übrige Länder

Fassung AGB-AT 2026-10d · Stand 25.10.2026 · PDF herunterladen

LEMCON.TECH – Ingenieurbüro Lemmerer e.U. · Fassung für Kunden in Österreich und übrigen Ländern außer Deutschland · Fassung AGB-AT 2026-10d · Stand 25.10.2026 · freigegeben 25.10.2026

VertragspartnerAngaben
LEMCONLEMCON.TECH – Ingenieurbüro Lemmerer e.U., Kreuzplatz 7, A-4820 Bad Ischl, FN 655796g, Landesgericht Wels, UID ATU70888907, office@lemcon.tech, +43 677 6343 7472 („LEMCON“)
Kundedas Unternehmen, das bei LEMCON bestellt („Kunde“)

Nur für Unternehmer. LEMCON schließt Verträge nach diesen Bedingungen ausschließlich mit Unternehmern. Ein Rücktrittsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.

Die Bedingungen bestehen aus dem Teil A (Allgemeiner Teil) und dem Teil B (Besondere Bedingungen) für die einzelnen Leistungen. Hat der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder setzt er die Unterweisungsmedien für Beschäftigte in Deutschland ein, gilt die Fassung AGB-DE (bei Standorten in beiden Ländern je Standort); sie gilt auch für Betriebsanweisungen nach deutschen Vorschriften.

Teil A – Allgemeiner Teil

A1. Geltung und Unternehmerbestätigung

  1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen LEMCON und dem Kunden über Betriebsanweisungen, Unterweisungsvideos (per Einzellink oder SCORM-Paket), die Prüfung der Arbeitsplatzevaluierung aus der Ferne und die übrigen Leistungen, die Teil B regelt, gleich ob der Vertrag über ein Angebot von LEMCON oder über den Online-Shop von LEMCON auf lemcon.tech („Online-Shop“) zustande kommt.
  2. Kunde kann nur ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sein, auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern schließt LEMCON nicht. Firmenname und Anschrift des Kunden sind bei jeder Bestellung Pflichtangaben.
  3. Bei jeder Bestellung bestätigt die bestellende Person ausdrücklich (im Online-Shop mit einem nicht vorausgewählten Pflichtfeld, bei Annahme eines Angebots in der Annahmeerklärung): „Ich bestelle für das oben genannte Unternehmen als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG und nicht als Verbraucher. Mir ist bekannt, dass LEMCON.TECH nur an Unternehmer verkauft und dass deshalb kein Rücktrittsrecht für Verbraucher besteht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B in der angezeigten Fassung.“ LEMCON speichert Zeitpunkt und Fassung dieser Bestätigung und der AGB mit der Bestellung.
  4. Die bestellende Person sichert zu, dass sie berechtigt ist, den Kunden zu vertreten. Gibt sich jemand wahrheitswidrig als Unternehmer aus, haftet er LEMCON für den daraus entstehenden Schaden.
  5. Rangfolge bei Widerspruch: (1) Einzelvertrag (angenommenes Angebot, Bestellung im Online-Shop, Lizenzvertrag, Pilotvereinbarung), (2) seine Anlagen und die Leistungsbeschreibung, (3) Teil B dieser Bedingungen, (4) Teil A. Für den Schutz personenbezogener Daten geht der Auftragsverarbeitungsvertrag allen anderen Regelungen vor.
  6. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn LEMCON ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.

A2. Begriffe

BegriffBedeutung
Online-Shopder Shop von LEMCON auf lemcon.tech, über den der Kunde Leistungen bestellt
Einzellinkgeschützter Link, über den Teilnehmende ein Unterweisungsvideo mit den Verständnisfragen ohne eigenes Konto aufrufen
SCORM-PaketAnbindung an das Lernsystem des Kunden; die Inhalte bleiben auf den Servern von LEMCON (Fern-SCORM)
TeilnehmendeBeschäftigte des Kunden und von ihm überlassene oder eingesetzte Arbeitskräfte, die der Kunde mit den Inhalten unterweist; sie sind nicht Vertragspartner von LEMCON
Textformeine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail

A3. Vertragsschluss

  1. Über ein Angebot (für Leistungen, die nicht im Online-Shop bestellbar sind, oder auf Wunsch des Kunden): Der Kunde fragt an, LEMCON sendet ein Angebot in Textform. Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist nennen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und LEMCON die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Bei Unterweisungsvideos per Einzellink gilt dabei der Ablauf Anfrage – Angebot – Annahme – Rechnung – Freischaltung nach Zahlungseingang.
  2. Über den Online-Shop: Die Darstellung von Leistungen und Preisen im Online-Shop ist noch kein Angebot. Der Kunde gibt mit dem Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Vorher zeigt der Online-Shop alle Angaben zur Bestellung, den Gesamtpreis netto und zuzüglich Umsatzsteuer und die Möglichkeit, Eingabefehler zu berichtigen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von LEMCON in Textform zustande; den Zugang der Bestellung bestätigt LEMCON unverzüglich.
  3. Der Online-Shop ist in deutscher Sprache. LEMCON speichert den Vertragstext. Der Kunde kann diese Bedingungen vor der Bestellung abrufen, speichern und ausdrucken und erhält sie mit der Auftragsbestätigung als PDF.
  4. Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags werden erst Vertragsinhalt, wenn LEMCON sie in Textform bestätigt.

A4. Preise, Rechnung und Zahlung

  1. Es gelten die Preise des angenommenen Angebots bzw. die bei der Bestellung im Online-Shop auf der Produktseite angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU und gibt er eine gültige UID-Nummer an, stellt LEMCON ohne österreichische Umsatzsteuer in Rechnung; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse Charge). LEMCON prüft die UID-Nummer vor der Rechnung. Der Kunde teilt Änderungen seiner UID-Nummer und seiner Rechnungsangaben unverzüglich mit.
  3. LEMCON stellt Rechnungen elektronisch (PDF per E-Mail) aus; der Kunde ist damit einverstanden.
  4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit im Einzelvertrag nichts anderes steht. Im Online-Shop zahlt der Kunde mit einer der beim Bestellen angezeigten Zahlungsarten über einen Zahlungsdienstleister oder auf Rechnung. LEMCON kann die Freischaltung bzw. Auslieferung vom Zahlungseingang abhängig machen.
  5. Bei Zahlungsverzug verrechnet LEMCON die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) und die notwendigen Kosten der Einbringung. Ist der Kunde mit einem fälligen Betrag mehr als 14 Tage im Verzug, kann LEMCON nach einer Mahnung in Textform den Zugang zu laufenden Leistungen sperren, bis bezahlt ist; die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
  6. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, von LEMCON anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Eine Änderung der Preise gilt für neue Bestellungen. Entgelte für Leistungen, die sich verlängern (Jahreslizenzen und Lizenzen), sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsschlusses. LEMCON passt diese Entgelte einmal jährlich zur Verlängerung im Ausmaß der Veränderung der Indexzahl seit der Ausgangsbasis bzw. seit der letzten Anpassung an und kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Eine andere Änderung dieser Entgelte gilt ab der nächsten Verlängerung, wenn LEMCON sie ebenso ankündigt; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

A5. Nutzungsrechte und Schutz der Inhalte

  1. Alle Inhalte von LEMCON – insbesondere Videos, Skripte, Fragen, Muster, Vorlagen, Grafiken, Software und Dokumentation – sind urheberrechtlich geschützt. LEMCON behält alle Rechte, soweit dieser Punkt oder Teil B dem Kunden nicht ausdrücklich ein Recht einräumt.
  2. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Inhalte für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Zweck (Unterweisung der Teilnehmenden im vereinbarten Umfang) zu nutzen. Für Betriebsanweisungen gilt B1.6.
  3. Nicht erlaubt sind insbesondere: das Herunterladen, Kopieren, Aufzeichnen oder Bearbeiten von Videos, Fragen und Texten, soweit Teil B es nicht vorsieht; die Weitergabe von Inhalten, Links, Zugangsdaten oder Lizenzschlüsseln an Dritte; die Nutzung für Personen außerhalb des vereinbarten Umfangs; das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen.
  4. Erlaubt ist die Weitergabe von Unterweisungsnachweisen und Einweisungs-Checklisten an Beschäftiger, Auftraggeber und Behörden.
  5. Bei einer Nutzung entgegen diesem Punkt hat LEMCON Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts für die unerlaubte Nutzung; ein weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Bei Verdacht auf Missbrauch kann LEMCON betroffene Links, Zugänge oder Lizenzschlüssel sperren und neue ausgeben; LEMCON informiert den Kunden vorher, außer bei Gefahr im Verzug.

A6. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde macht die für die Leistung nötigen Angaben vollständig und richtig und hält sie aktuell.
  2. Er hält Zugangsdaten, Links und Lizenzschlüssel geheim, gibt sie nur an Teilnehmende bzw. berechtigte Personen weiter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
  3. Er sorgt auf eigene Kosten für Internetzugang und geeignete Endgeräte; die technischen Mindestanforderungen nennt die Leistungsbeschreibung bzw. die Produktseite.
  4. Er informiert die Teilnehmenden über die Verarbeitung ihrer Daten (Art. 13 DSGVO); einen Mustertext enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag.
  5. Erfüllt der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschieben sich Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Vereinbarung gesondert verrechnet werden.

A7. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

  1. LEMCON betreibt Einzellink und Auslieferung mit dem Ziel einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen und Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von LEMCON liegen (etwa Störungen des Internets oder höhere Gewalt).
  2. Ist eine laufende Leistung (Einzellink, SCORM-Auslieferung) mehr als zwei Werktage am Stück nicht verfügbar, verlängert sich ihre Laufzeit auf Wunsch des Kunden um die Ausfallzeit.
  3. LEMCON darf Inhalte und Software weiterentwickeln, Module fachlich aktualisieren und durch gleichwertige ersetzen, wenn der vereinbarte Umfang dadurch nicht kleiner wird. Jedes Modul nennt seinen Versionsstand; wesentliche Änderungen kündigt LEMCON in Textform an.
  4. Bei Diensten, die erst nach dem Vertragsschluss freigeschaltet werden, gelten die im Angebot bzw. auf der Produktseite genannten Liefertermine; LEMCON sagt nur Leistungen zu, die zum genannten Termin lieferbar sind.

A8. Gewährleistung

  1. LEMCON erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt einer fachkundigen Person (§ 1299 ABGB) nach dem Stand der Rechtsvorschriften, den der jeweilige Versionsstand bzw. das Dokument nennt.
  2. Mängel meldet der Kunde in Textform, bei Lieferungen (etwa einer Betriebsanweisung) binnen 14 Tagen ab Bereitstellung, bei laufenden Leistungen unverzüglich nach Entdecken, jeweils mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
  3. LEMCON behebt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist. Erst wenn das scheitert, kann der Kunde Preisminderung verlangen oder – bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel – den Vertrag auflösen.
  4. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen beträgt sechs Monate ab Bereitstellung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Bei laufenden Leistungen gilt die Pflicht, sie mangelfrei zu erbringen, für die Laufzeit.
  5. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Kunden, auf einer Änderung der Inhalte durch den Kunden oder auf einer Rechtsänderung nach dem genannten Versionsstand beruhen.

A9. Haftung

  1. LEMCON haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von LEMCON – außer für Personenschäden – auf 12.500 € je Auftrag begrenzt, bei Abos und Lizenzen auf 12.500 € je Vertragsjahr.
  3. LEMCON haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die Arbeitsplatzevaluierung, die Anpassung an seine Verhältnisse oder die Freigabe als Arbeitgeber unterlässt oder mangelhaft durchführt, dass Inhalte unpassend zur Tätigkeit ausgewählt werden oder dass Angaben oder Unterlagen des Kunden unrichtig oder unvollständig sind. Verwaltungsstrafen, die gegen den Kunden verhängt werden, übernimmt LEMCON nicht.
  4. Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens fünf Jahre nach der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes gilt. Das gilt nicht für Ansprüche nach A9.1.
  5. Diese Regeln gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von LEMCON.

A10. Laufzeit, Kündigung und Ende

  1. Laufzeit und ordentliche Kündigung regeln Teil B und der Einzelvertrag. Kündigungen sind in Textform zu erklären.
  2. Jede Seite kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen. Ein wichtiger Grund für LEMCON ist insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder ein schwerer Verstoß gegen A5.
  3. Mit dem Ende eines Vertrags über laufende Leistungen sperrt LEMCON die Zugänge der Teilnehmenden und die Lizenzschlüssel. Seine Nachweise kann der Kunde bis zur Löschung als Export (PDF und CSV) abrufen (Kundenlink); gelöscht wird 90 Tage nach Vertragsende, auf Weisung früher (Auftragsverarbeitungsvertrag). Auf Wunsch unterstützt LEMCON den Wechsel zu einem anderen Anbieter durch Übergabe der Exporte.

A11. Datenschutz und künstliche Intelligenz

  1. Die Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen verarbeitet LEMCON als Verantwortlicher; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung unter lemcon.tech/datenschutz/.
  2. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden verarbeitet LEMCON (beim Einzellink) nur im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde mit der Bestellung abschließt; bei Lizenzverträgen und Pilotvereinbarungen (SCORM-Paket oder Link) der Auftragsverarbeitungsvertrag zum Lizenzvertrag.
  3. Für Entwürfe kann LEMCON automatisierte Werkzeuge einschließlich Diensten der künstlichen Intelligenz einsetzen. Daten von Teilnehmenden oder Beschäftigten übermittelt LEMCON nicht an Dienste der künstlichen Intelligenz und verwendet sie nicht zum Training von Modellen. Jedes Ergebnis wird vor der Lieferung fachlich geprüft.

A12. Vertraulichkeit und Referenz

  1. Beide Seiten behandeln Geschäftsinformationen der anderen Seite und den Inhalt der Verträge vertraulich, auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
  2. LEMCON nennt den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz.

A13. Änderungen dieser Bedingungen

  1. Für neue Bestellungen gilt die bei der Bestellung angezeigte Fassung.
  2. Für laufende Jahreslizenzen und Lizenzen kündigt LEMCON Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, mit den geänderten Stellen und dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die neue Fassung. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Preise und der Kern der Leistung werden auf diesem Weg nicht geändert (dafür A4.7).

A14. Form, Recht und Gerichtsstand

  1. Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen der Textform. Wo ein Einzelvertrag Schriftform verlangt, genügt eine E-Mail, sofern der Einzelvertrag nichts anderes sagt.
  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Bad Ischl sachlich zuständige Gericht. LEMCON kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
  4. Erfüllungsort ist Bad Ischl.
  5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regel, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Teil B – Besondere Bedingungen

B1. Betriebsanweisungen (Erstellung und Fachprüfung)

  1. Leistung: LEMCON erstellt aus den Unterlagen und Angaben des Kunden den Entwurf einer Betriebsanweisung nach § 14 Abs. 5 ASchG und den einschlägigen Verordnungen (Fassung für Österreich; Betriebsanweisungen nach deutschen Vorschriften nach AGB-DE), prüft ihn fachlich und liefert ihn als PDF und DOCX. Eine Betriebsanweisung betrifft einen Arbeitsstoff bzw. ein Arbeitsmittel bzw. eine Tätigkeit in einer Sprache.
  2. Entwurf: LEMCON kann für den Entwurf einen KI-Dienst einsetzen; es gilt A11.3.
  3. Fachprüfung: Eine Sicherheitsfachkraft von LEMCON prüft den Entwurf nach dem Prüfstandard von LEMCON auf Übereinstimmung mit den Unterlagen, den Rechtsvorschriften und dem Regelwerk von LEMCON, korrigiert ihn oder fragt beim Kunden nach. Die Betriebsanweisung trägt den Prüfvermerk mit Name und Datum. LEMCON prüft die Betriebsangaben des Kunden (etwa Ersthelfer, Telefonnummern, Aufbewahrungsorte, eingesetzte Schutzausrüstung) auf Vollständigkeit und Plausibilität, nicht auf ihre Richtigkeit im Betrieb, und besichtigt den Betrieb nicht.
  4. Mitwirkung: Der Kunde lädt die aktuelle Fassung des Sicherheitsdatenblatts des tatsächlich verwendeten Produkts bzw. die Betriebsanleitung des Arbeitsmittels hoch, macht die Betriebsangaben und bestätigt, dass eine Arbeitsplatzevaluierung vorliegt. Bei einer Bestellung im Online-Shop ist der Upload beim Kauf freiwillig; die Unterlagen und Betriebsangaben liefert der Kunde über die Abfrage, die LEMCON ihm nach der Bestellung per E-Mail schickt. Unterlagen enthalten keine Daten von Beschäftigten; Betriebsangaben gibt der Kunde nur in die dafür vorgesehenen Felder ein. Fehlt eine Voraussetzung und liefert der Kunde sie nicht binnen 30 Tagen nach der zweiten Rückfrage, schließt LEMCON den Auftrag ohne Betriebsanweisung ab; hatte LEMCON bereits einen Entwurf erstellt, gilt eine einzeln bestellte Betriebsanweisung als erbracht bzw. eine Einheit aus einem Kontingent als verbraucht, sonst wird die Einheit gutgeschrieben bzw. das Entgelt erstattet.
  5. Keine Betriebsanweisung erstellt LEMCON insbesondere, wenn kein Sicherheitsdatenblatt des tatsächlich verwendeten Produkts vorliegt, wenn der Gegenstand eine Arbeitsfreigabe im Einzelfall verlangt (etwa Arbeiten in engen Räumen) oder wenn der Kunde verlangt, Inhalte entgegen Unterlagen oder Rechtsvorschriften aufzunehmen oder den Haftungshinweis zu entfernen.
  6. Freigabe und Nutzung durch den Kunden: Die Betriebsanweisung ist eine Anordnung des Arbeitgebers. Der Kunde prüft sie auf Übereinstimmung mit Arbeitsplatz und Evaluierung, zieht, soweit vorgesehen, Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner bei, gibt sie frei, macht sie bekannt und unterweist danach. Mit der Lieferung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Recht, die Betriebsanweisung in allen Betriebsstätten seines Unternehmens zu nutzen, zu vervielfältigen, auszuhängen, an Beschäftigte, Beschäftiger und Behörden weiterzugeben und an seine Verhältnisse anzupassen. Ändert er den Inhalt, entfällt die Fachprüfung von LEMCON für die geänderte Fassung. Ein Verkauf oder eine Weitergabe an andere Unternehmen zu deren eigener Nutzung ist nicht erlaubt; ausgenommen ist die Weitergabe an Beschäftiger für die überlassenen Arbeitskräfte.
  7. Haftungshinweis: Jede Betriebsanweisung trägt einen Haftungshinweis (Fassung AT). Der Kunde entfernt oder verändert ihn nicht.
  8. Kontingente: Ein 10er-Kontingent (10er-Paket) umfasst zehn Einheiten – zehn Betriebsanweisungen bzw. zehn Übersetzungen –, gilt 12 Monate ab Kauf, nur für das bestellende Unternehmen und ist nicht übertragbar; nicht abgerufene Einheiten verfallen mit Ablauf, eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Jede weitere Sprache einer Betriebsanweisung ist eine eigene Position. Die Preise ergeben sich nach A4.1 aus der Produktseite bzw. dem Angebot.
  9. Lieferzeit: LEMCON nennt die voraussichtliche Lieferzeit im Angebot bzw. auf der Produktseite. Sie beginnt, wenn alle Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
  10. Aktualität: LEMCON liefert den Stand zum Zeitpunkt der Fachprüfung. Die Betriebsanweisung nennt das Datum der nächsten Überprüfung; eine spätere Aktualisierung ist ein neuer Auftrag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  1. Leistung: Je Bestellung erhält der Kunde einen geschützten Link für das bestellte Modul und die bestellte Sprache mit der vereinbarten Zahl an Plätzen (Personen) sowie einen eigenen Kundenlink. Teilnehmende sehen das Video, beantworten die Verständnisfragen mit der von LEMCON vorgegebenen Schwelle und erhalten bei Erreichen der Schwelle einen Unterweisungsnachweis zum Ausdrucken. Der Kundenlink zeigt die Nachweise der Bestellung zum Drucken und als CSV-Datei.
  2. Bestellung und Preis: im Online-Shop (A3.2) oder über ein Angebot (Anfrage – Angebot – Annahme – Rechnung – Freischaltung nach Zahlungseingang, A3.1). Der Preis steht auf der Produktseite bzw. im Angebot. Plätze können nachbestellt werden.
  3. Laufzeit: Ein Link gilt zwölf Monate ab Freischaltung, sofern das Angebot nichts anderes nennt. Danach sperrt LEMCON den Link. Abweichend davon verlängert sich eine im Shop gekaufte Jahreslizenz automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Kunde sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt. Rechnung und Abbuchung erfolgen automatisch mit der beim Kauf gespeicherten Zahlungsart (Karte oder SEPA-Lastschrift; nach Zahlung mit eps per Rechnung); spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Kunde einen Hinweis per E-Mail. Die Nachweise löscht LEMCON 90 Tage nach Ablauf des Links; bis dahin kann der Kunde sie über den Kundenlink ausdrucken oder herunterladen.
  4. Unterweisung bleibt Pflicht des Arbeitgebers: Video und Verständnisfragen unterstützen die Unterweisung nach § 14 ASchG und ihren Nachweis. Die Unterweisung muss auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet sein; diesen Teil führt der Kunde selbst persönlich durch. Die Einweisungs-Checklisten (wo geliefert) unterstützen ihn dabei. Bei Überlassung trifft die Unterweisung im Einsatzbetrieb den Beschäftiger; der Kunde gibt ihm die Einweisungs-Checkliste weiter.
  5. Daten: Der Dienst setzt keine Cookies und keine Analyse- oder Werbedienste ein. Die Daten der Teilnehmenden verarbeitet LEMCON nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage zu diesen Bedingungen).
  6. Jahreslizenz – Plätze: Die Lizenz gilt für die Zahl an Plätzen der bestellten Stufe (bis 10, bis 50 oder bis 250). Ein Platz ist eine namentlich unterwiesene Person. Er ist belegt, sobald diese Person die Verständnisfragen über den Teilnehmerlink beantwortet und ihren Unterweisungsnachweis erhält; maßgeblich sind ihr Name und, soweit angegeben, ihre Personalnummer. Weitere Versuche und Wiederholungen derselben Person im selben Lizenzjahr belegen keinen weiteren Platz.
  7. Jahreslizenz – Stufe: Die Stufe richtet sich nach der Zahl der Personen, die der Kunde im Lizenzjahr mit dem Modul unterweist, nicht nach der Größe seines Betriebs. LEMCON prüft die Zahl der Beschäftigten nicht. Sind alle Plätze belegt, nimmt der Teilnehmerlink keine weitere Person an. Für jedes Modul hat ein Kunde nur eine Lizenz; bestellt der Kunde dasselbe Modul während der Laufzeit noch einmal, führt LEMCON das als Stufenwechsel (B2.10) aus und rechnet den dafür bezahlten Betrag an; ein Mehrbetrag wird gutgeschrieben.
  8. Jahreslizenz – Lizenzjahr: Die Plätze gelten je Lizenzjahr und für das Modul in allen gelieferten Sprachen zusammen. Mit jeder Verlängerung (B2.3) stehen alle Plätze wieder zur Verfügung. Ein belegter Platz wird nicht frei, wenn die Person ausscheidet; ihr Nachweis bleibt bis zur Löschung (B2.3) abrufbar.
  9. Jahreslizenz – nicht umfasst sind die Vorführung des Videos vor mehreren Personen zugleich (etwa mit Beamer im Schulungsraum oder auf einem gemeinsamen Bildschirm), das Ansehen ohne eigene Beantwortung der Verständnisfragen und die Nutzung eines Platzes durch mehrere Personen. Jede Person, die das Video über den Teilnehmerlink ansieht, beantwortet die Verständnisfragen unter ihrem eigenen Namen. Ein SCORM-Paket für ein eigenes Lernsystem gibt es nur mit einem gesonderten Lizenzvertrag nach Teil B3; diese Jahreslizenz ist kein solcher Vertrag. Im Übrigen gilt A5.
  10. Jahreslizenz – Stufenwechsel: Der Kunde kann jederzeit in eine höhere Stufe wechseln. Er zahlt den Unterschied zwischen dem Preis der neuen und dem der bisherigen Stufe, ohne Kürzung nach der Restlaufzeit; ein Rabatt seiner Bestellung gilt auch für den Unterschied, der Startrabatt nur im ersten Lizenzjahr. Ein Stufenwechsel ist keine neue Bestellung im Sinne von Mengen- oder Startrabatten. Ablaufdatum, Teilnehmerlink, Kundenlink und die bisherigen Nachweise bleiben gleich; ab der nächsten Verlängerung gilt der Preis der neuen Stufe. Ein gebuchtes Sprachpaket wechselt zum selben Unterschiedsbetrag in dieselbe Stufe. Für mehr als 250 Personen erstellt LEMCON ein Angebot. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe wirkt ab der nächsten Verlängerung, wenn der Kunde ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist in Textform erklärt.
  1. Das SCORM-Paket (Fern-SCORM) – und den geschützten Link im Rahmen einer Lizenz – liefert LEMCON nur auf Grundlage eines Lizenzvertrags oder einer Pilotvereinbarung. Diese regeln Lizenzmodell, Entgelt, Laufzeit, Nutzungsregeln und Datenschutz abschließend; Teil A dieser Bedingungen gilt ergänzend, Teil B2 gilt nicht.
  2. Das Paket enthält nur die Anbindung; die Inhalte lädt es beim Aufruf über den Lizenzschlüssel von den Servern von LEMCON. Verständnisfragen, Ergebnisse und Nachweise liegen im Lernsystem des Kunden. LEMCON erhält keine Namen, Kennungen oder Ergebnisse der Teilnehmenden, nur die beim Abruf technisch anfallenden Verbindungsdaten.
  3. Der Kunde verändert das Paket nicht und hält den Lizenzschlüssel geheim. Mit Ende der Lizenz sperrt LEMCON den Schlüssel; die Nachweise im Lernsystem bleiben beim Kunden.

B4. Prüfung der Arbeitsplatzevaluierung aus der Ferne

  1. Leistung: LEMCON prüft die bestehende Arbeitsplatzevaluierung des Kunden – die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§§ 4 und 5 ASchG) einer Arbeitsstätte in Österreich – aus der Ferne, anhand der Unterlagen, die der Kunde hochlädt, und auf Wunsch anhand von Fotos. LEMCON gleicht die Dokumente mit den Pflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen ab: ob die Gefahren ermittelt und beurteilt, die Maßnahmen festgelegt und zugeordnet, die Verantwortlichen benannt und Unterweisungen, Prüfungen und Überprüfungstermine dokumentiert sind. Fotos zieht LEMCON heran, um Angaben aus den Unterlagen nachzuvollziehen.
  2. Umfang: Eine Bestellung betrifft eine Arbeitsstätte in dem Umfang an Unterlagen und Fotos, den die Produktseite nennt. Bei größerem Umfang erhält der Kunde ein Angebot (A3.1).
  3. Mitwirkung: Der Kunde lädt mit der Bestellung die Unterlagen hoch, die LEMCON prüfen soll, als eine Datei in den Formaten und der Größe, die die Produktseite nennt; besteht sie aus mehreren Dateien, fasst er sie zu einer PDF-Datei zusammen. Fotos aus seinem Betrieb kann er zusätzlich anfügen. Rückfragen klärt LEMCON per E-Mail.
  4. Ablauf und Ergebnis: Nach dem Eingang der Bestellung und der Unterlagen sieht LEMCON die Unterlagen durch, entwirft den Bericht, prüft den Entwurf und liefert den Bericht als PDF. Der Bericht nennt je geprüftem Bereich die Fundstelle in den Unterlagen des Kunden, den Befund und eine konkrete Empfehlung, nach Dringlichkeit gereiht.
  5. Lieferzeit: LEMCON nennt die Lieferzeit auf der Produktseite bzw. im Angebot. Sie beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
  6. Nicht enthalten sind eine Besichtigung vor Ort, das Erstellen oder Überarbeiten der Evaluierung selbst und Messungen. LEMCON prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, nicht, ob die Angaben des Kunden den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb entsprechen.
  7. Verantwortung des Kunden: Die Evaluierung bleibt Pflicht des Kunden als Arbeitgeber; über die Maßnahmen entscheidet er. Der Bericht ersetzt nicht die Beiziehung seiner Präventivfachkräfte. Es gilt A9.3.

Anlage – Auftragsverarbeitungsvertrag

Für Einzellinks gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Fassung AT), den der Kunde mit der Bestellung abschließt. Er ist Teil dieser Bedingungen.

Fassung Deutschland

Fassung AGB-DE 2026-10c · Stand 23.10.2026 · PDF herunterladen

LEMCON.TECH – Ingenieurbüro Lemmerer e.U. · Fassung für Kunden in Deutschland · Fassung AGB-DE 2026-10c · Stand 23.10.2026 · freigegeben 23.10.2026

VertragspartnerAngaben
LEMCONLEMCON.TECH – Ingenieurbüro Lemmerer e.U., Kreuzplatz 7, A-4820 Bad Ischl, Österreich, FN 655796g, Landesgericht Wels, UID ATU70888907, office@lemcon.tech, +43 677 6343 7472 („LEMCON“)
Kundedas Unternehmen, das bei LEMCON bestellt („Kunde“)

Nur für Unternehmer. LEMCON schließt Verträge nach diesen Bedingungen ausschließlich mit Unternehmern. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.

Diese Fassung gilt, wenn der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat oder die Unterweisungsmedien für Beschäftigte in Deutschland einsetzt (bei Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern je Standort), sowie für Betriebsanweisungen nach deutschen Vorschriften. Sie besteht aus Teil A (Allgemeiner Teil) und Teil B (Besondere Bedingungen).

Teil A – Allgemeiner Teil

A1. Geltung und Unternehmerbestätigung

  1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen LEMCON und dem Kunden über Betriebsanweisungen, Unterweisungsmedien und Unterweisungssoftware (per Einzellink oder SCORM-Paket), die Prüfung der Arbeitsplatzevaluierung einer Arbeitsstätte in Österreich aus der Ferne und die übrigen Leistungen, die Teil B regelt, gleich ob der Vertrag über ein Angebot von LEMCON oder über den Online-Shop von LEMCON auf lemcon.tech („Online-Shop“) zustande kommt.
  2. Kunde kann nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt LEMCON nicht. Firmenname und Anschrift des Kunden sind bei jeder Bestellung Pflichtangaben.
  3. Bei jeder Bestellung bestätigt die bestellende Person ausdrücklich (im Online-Shop mit einem nicht vorausgewählten Pflichtfeld, bei Annahme eines Angebots in der Annahmeerklärung): „Ich bestelle für das oben genannte Unternehmen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher. Mir ist bekannt, dass LEMCON.TECH nur an Unternehmer verkauft und dass deshalb kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B in der angezeigten Fassung.“ LEMCON speichert Zeitpunkt und Fassung dieser Bestätigung und der AGB mit der Bestellung.
  4. Die bestellende Person sichert zu, dass sie berechtigt ist, den Kunden zu vertreten. Gibt sich jemand wahrheitswidrig als Unternehmer aus, haftet er LEMCON für den daraus entstehenden Schaden.
  5. Rangfolge bei Widerspruch: (1) Einzelvertrag (angenommenes Angebot, Bestellung im Online-Shop, Lizenzvertrag, Pilotvereinbarung), (2) seine Anlagen und die Leistungsbeschreibung für Kunden in Deutschland, (3) Teil B, (4) Teil A. Abweichend davon geht B0 jeder anderen Regelung vor, auch dem Einzelvertrag und seinen Anlagen. Für den Schutz personenbezogener Daten geht der Auftragsverarbeitungsvertrag allen anderen Regelungen außer B0 vor.
  6. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn LEMCON ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.

A2. Begriffe

BegriffBedeutung
Online-Shopder Shop von LEMCON auf lemcon.tech, über den der Kunde Leistungen bestellt
Einzellinkgeschützter Link, über den Teilnehmende ein Unterweisungsvideo ohne eigenes Konto aufrufen, mit den Verständnisfragen des Kunden, wenn er sie eingeschaltet hat
SCORM-PaketAnbindung an das Lernsystem des Kunden; die Inhalte bleiben auf den Servern von LEMCON
TeilnehmendeBeschäftigte des Kunden und von ihm überlassene oder eingesetzte Arbeitskräfte, die der Kunde mit den Medien unterweist; sie sind nicht Vertragspartner von LEMCON
Textformeine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail

A3. Vertragsschluss

  1. Über ein Angebot (für Leistungen, die nicht im Online-Shop bestellbar sind, oder auf Wunsch des Kunden): Der Kunde fragt an, LEMCON sendet ein Angebot in Textform. Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist nennen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und LEMCON die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Bei Unterweisungsvideos per Einzellink gilt dabei der Ablauf Anfrage – Angebot – Annahme – Rechnung – Freischaltung nach Zahlungseingang.
  2. Über den Online-Shop: Die Darstellung von Leistungen und Preisen im Online-Shop ist noch kein Angebot. Der Kunde gibt mit dem Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Vorher zeigt der Online-Shop alle Angaben zur Bestellung, den Gesamtpreis netto und zuzüglich Umsatzsteuer und die Möglichkeit, Eingabefehler zu berichtigen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von LEMCON in Textform zustande; den Zugang der Bestellung bestätigt LEMCON unverzüglich.
  3. Der Online-Shop ist in deutscher Sprache. LEMCON speichert den Vertragstext. Der Kunde kann diese Bedingungen vor der Bestellung abrufen, speichern und ausdrucken und erhält sie mit der Auftragsbestätigung als PDF.
  4. Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags werden erst Vertragsinhalt, wenn LEMCON sie in Textform bestätigt.

A4. Preise, Rechnung und Zahlung

  1. Es gelten die Preise des angenommenen Angebots bzw. die bei der Bestellung im Online-Shop auf der Produktseite angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs in einem Mitgliedstaat der EU und gibt er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, stellt LEMCON ohne österreichische Umsatzsteuer in Rechnung; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse Charge). LEMCON prüft die Nummer vor der Rechnung. Der Kunde teilt Änderungen seiner Nummer und seiner Rechnungsangaben unverzüglich mit.
  3. LEMCON stellt Rechnungen elektronisch (PDF per E-Mail) aus; der Kunde ist damit einverstanden.
  4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit im Einzelvertrag nichts anderes steht. Im Online-Shop zahlt der Kunde mit einer der beim Bestellen angezeigten Zahlungsarten über einen Zahlungsdienstleister oder auf Rechnung; bei Lizenzen wird das Entgelt nach dem Lizenzvertrag fällig. LEMCON kann die Freischaltung bzw. Auslieferung vom Zahlungseingang abhängig machen.
  5. Bei Zahlungsverzug berechnet LEMCON die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern nach dem anwendbaren österreichischen Recht (§ 456 UGB) und die notwendigen Kosten der Einbringung. Ist der Kunde mit einem fälligen Betrag mehr als 14 Tage im Verzug, kann LEMCON nach einer Mahnung in Textform den Zugang zu laufenden Leistungen sperren, bis bezahlt ist; die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
  6. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, von LEMCON anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Eine Änderung der Preise gilt für neue Bestellungen. Entgelte für Leistungen, die sich verlängern (Jahreslizenzen und Lizenzen), sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsschlusses. LEMCON passt diese Entgelte einmal jährlich zur Verlängerung im Ausmaß der Veränderung der Indexzahl seit der Ausgangsbasis bzw. seit der letzten Anpassung an und kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen. Eine andere Änderung dieser Entgelte gilt ab der nächsten Verlängerung, wenn LEMCON sie ebenso ankündigt; auch dann kann der Kunde zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

A5. Nutzungsrechte und Schutz der Inhalte

  1. Alle Inhalte von LEMCON – insbesondere Videos, Skripte, Fragenvorschläge, Muster, Vorlagen, Grafiken, Software und Dokumentation – sind urheberrechtlich geschützt. LEMCON behält alle Rechte, soweit dieser Punkt oder Teil B dem Kunden nicht ausdrücklich ein Recht einräumt.
  2. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Inhalte für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Zweck (Unterweisung der Teilnehmenden im vereinbarten Umfang) zu nutzen. Seine eigene Fassung der Verständnisfragen darf er ändern und für seine Unterweisung frei nutzen. Für Betriebsanweisungen gilt B1.6.
  3. Nicht erlaubt sind insbesondere: das Herunterladen, Kopieren, Aufzeichnen oder Bearbeiten von Videos und Texten, soweit Teil B es nicht vorsieht; die Weitergabe von Inhalten, Links, Zugangsdaten oder Lizenzschlüsseln an Dritte; die Nutzung für Personen außerhalb des vereinbarten Umfangs; das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen.
  4. Erlaubt ist die Weitergabe von Unterweisungsnachweisen und Einweisungs-Checklisten an Entleiher, Auftraggeber und Behörden.
  5. Bei einer Nutzung entgegen diesem Punkt hat LEMCON Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts für die unerlaubte Nutzung; ein weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten, die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet. Bei Verdacht auf Missbrauch kann LEMCON betroffene Links, Zugänge oder Lizenzschlüssel sperren und neue ausgeben; LEMCON informiert den Kunden vorher, außer bei Gefahr im Verzug.

A6. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde macht die für die Leistung nötigen Angaben vollständig und richtig und hält sie aktuell.
  2. Er hält Zugangsdaten, Links und Lizenzschlüssel geheim, gibt sie nur an Teilnehmende bzw. berechtigte Personen weiter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
  3. Er sorgt auf eigene Kosten für Internetzugang und geeignete Endgeräte; die technischen Mindestanforderungen nennt die Leistungsbeschreibung bzw. die Produktseite.
  4. Er informiert die Teilnehmenden über die Verarbeitung ihrer Daten (Art. 13 DSGVO); einen Mustertext enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag.
  5. Erfüllt der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschieben sich Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Vereinbarung gesondert berechnet werden.

A7. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

  1. LEMCON betreibt Einzellink und Auslieferung mit dem Ziel einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen und Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von LEMCON liegen (etwa Störungen des Internets oder höhere Gewalt).
  2. Ist eine laufende Leistung (Einzellink, SCORM-Auslieferung) mehr als zwei Werktage am Stück nicht verfügbar, verlängert sich ihre Laufzeit auf Wunsch des Kunden um die Ausfallzeit.
  3. LEMCON darf Inhalte und Software weiterentwickeln, Module fachlich aktualisieren und durch gleichwertige ersetzen, wenn der vereinbarte Umfang dadurch nicht kleiner wird. Jedes Modul nennt seinen Versionsstand; wesentliche Änderungen kündigt LEMCON in Textform an. Geänderte Fragenvorschläge zeigt LEMCON dem Kunden als Vorschlag an; seine eigene Fassung bleibt unverändert.
  4. Bei Diensten, die erst nach dem Vertragsschluss freigeschaltet werden, gelten die im Angebot bzw. auf der Produktseite genannten Liefertermine; LEMCON sagt nur Leistungen zu, die zum genannten Termin lieferbar sind, für Deutschland nur Module mit deutschem Rechtsbezug.

A8. Gewährleistung

  1. LEMCON erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt einer fachkundigen Person (§ 1299 ABGB) nach dem Stand der Rechtsvorschriften, den der jeweilige Versionsstand bzw. das Dokument nennt.
  2. Mängel meldet der Kunde in Textform, bei Lieferungen (etwa einer Betriebsanweisung) binnen 14 Tagen ab Bereitstellung, bei laufenden Leistungen unverzüglich nach Entdecken, jeweils mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
  3. LEMCON behebt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist. Erst wenn das scheitert, kann der Kunde Preisminderung verlangen oder – bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel – vom Vertrag zurücktreten.
  4. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen beträgt sechs Monate ab Bereitstellung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Bei laufenden Leistungen gilt die Pflicht, sie mangelfrei zu erbringen, für die Laufzeit.
  5. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Kunden, auf einer Änderung der Inhalte oder der Verständnisfragen durch den Kunden oder auf einer Rechtsänderung nach dem genannten Versionsstand beruhen.

A9. Haftung

  1. LEMCON haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von LEMCON – außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf 12.500 € je Auftrag begrenzt, bei Abos und Lizenzen auf 12.500 € je Vertragsjahr.
  3. LEMCON haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde den arbeitsplatzbezogenen Teil der Unterweisung, die Gefährdungsbeurteilung, die Anpassung an seine Verhältnisse oder die Freigabe als Arbeitgeber unterlässt oder mangelhaft durchführt, dass Module unpassend zur Tätigkeit ausgewählt werden, dass der Kunde Verständnisfragen ändert oder ergänzt oder dass Angaben oder Unterlagen des Kunden unrichtig oder unvollständig sind. Bußgelder, die gegen den Kunden verhängt werden, übernimmt LEMCON nicht.
  4. Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens fünf Jahre nach der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes gilt. Das gilt nicht für Ansprüche nach A9.1.
  5. Diese Regeln gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von LEMCON.

A10. Laufzeit, Kündigung und Ende

  1. Laufzeit und ordentliche Kündigung regeln Teil B und der Einzelvertrag. Kündigungen sind in Textform zu erklären.
  2. Jede Seite kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen. Ein wichtiger Grund für LEMCON ist insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder ein schwerer Verstoß gegen A5.
  3. Mit dem Ende eines Vertrags über laufende Leistungen sperrt LEMCON die Zugänge der Teilnehmenden und die Lizenzschlüssel. Seine Unterweisungsnachweise und eigenen Fragenfassungen kann der Kunde bis zur Löschung als Export (PDF und CSV) abrufen (Kundenlink); gelöscht wird 90 Tage nach Vertragsende, auf Weisung früher (Auftragsverarbeitungsvertrag). Auf Wunsch unterstützt LEMCON den Wechsel zu einem anderen Anbieter durch Übergabe der Exporte.

A11. Datenschutz und künstliche Intelligenz

  1. Die Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen verarbeitet LEMCON als Verantwortlicher; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung unter lemcon.tech/datenschutz/.
  2. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden verarbeitet LEMCON (beim Einzellink) nur im Auftrag und nach Weisung des Kunden; LEMCON bewertet sie nicht und wertet sie nicht personenbezogen aus. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde mit der Bestellung abschließt; bei Lizenzverträgen und Pilotvereinbarungen (SCORM-Paket oder Link) der Auftragsverarbeitungsvertrag zum Lizenzvertrag.
  3. Für Entwürfe kann LEMCON automatisierte Werkzeuge einschließlich Diensten der künstlichen Intelligenz einsetzen. Daten von Teilnehmenden oder Beschäftigten übermittelt LEMCON nicht an Dienste der künstlichen Intelligenz und verwendet sie nicht zum Training von Modellen. Jedes Ergebnis wird vor der Lieferung fachlich geprüft.

A12. Vertraulichkeit und Referenz

  1. Beide Seiten behandeln Geschäftsinformationen der anderen Seite und den Inhalt der Verträge vertraulich, auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
  2. LEMCON nennt den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz.

A13. Änderungen dieser Bedingungen

  1. Für neue Bestellungen gilt die bei der Bestellung angezeigte Fassung.
  2. Für laufende Jahreslizenzen und Lizenzen kündigt LEMCON Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, mit den geänderten Stellen und dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die neue Fassung. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Preise und der Kern der Leistung werden auf diesem Weg nicht zum Nachteil des Kunden geändert; B0 wird auf diesem Weg nicht geändert.

A14. Form, Recht und Gerichtsstand

  1. Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen der Textform. Wo ein Einzelvertrag Schriftform verlangt, genügt eine E-Mail, sofern der Einzelvertrag nichts anderes sagt.
  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des deutschen Rechts, die unabhängig von der Rechtswahl gelten, bleiben unberührt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Bad Ischl sachlich zuständige Gericht. LEMCON kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
  4. Erfüllungsort ist Bad Ischl.
  5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regel, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Teil B – Besondere Bedingungen

B0. Unterweisungsmedien und Unterweisungssoftware – Grundsatz für Kunden in Deutschland

Gilt für B2 und B3 und geht jeder anderen Regelung vor (A1.5).

  1. LEMCON schuldet die Bereitstellung von Unterweisungsmedien und einer Software zur Organisation, Durchführung und Dokumentation der Unterweisung durch den Kunden. Unterweisungsmedien sind Unterweisungsvideos mit Untertiteln, Vorschläge für Verständnisfragen und Einweisungs-Checklisten; die Software umfasst die Einstellungen des Kunden, die Wiedergabe der Videos, die Verständnisfragen des Kunden, den Unterweisungsnachweis des Kunden und die Fristenübersicht.

LEMCON überwacht keinen Lernerfolg, korrigiert keine Antworten und beantwortet keine inhaltlichen Fragen von Teilnehmenden. Verständniskontrolle und Rückfragen sind Aufgabe des Kunden als Arbeitgeber.

  1. Die Teilnehmenden sind nicht Vertragspartner von LEMCON. Sie erwerben aus dem Vertrag keine eigenen Ansprüche gegen LEMCON, insbesondere keinen Anspruch auf Beantwortung von Fragen, auf Kontrolle oder Bewertung ihrer Antworten oder auf eine Bescheinigung.
  2. Unterweisung durch den Kunden: Der Kunde unterweist als Arbeitgeber nach § 12 ArbSchG, bei Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher (§ 12 Abs. 2 ArbSchG). Er wählt die Module passend zu den Tätigkeiten und zu seiner Gefährdungsbeurteilung aus und ergänzt die Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet sind; die Einweisungs-Checklisten unterstützen ihn dabei. Die Videos allein erfüllen die Unterweisungspflicht nicht.
  3. Verständnisfragen für Ihre Unterweisung: LEMCON liefert je Modul einen Vorschlag. Der Kunde schaltet die Fragen je Modul ein oder aus (Voreinstellung: aus), ändert, löscht oder ergänzt Fragen und legt fest, ab welchem Anteil richtiger Antworten er die Unterweisung als verstanden ansieht, oder keine Schwelle. Für den Inhalt geänderter oder eigener Fragen ist der Kunde verantwortlich. Nach einer Antwort zeigt die Software höchstens die richtige Lösung mit Verweis auf den Videoabschnitt, für alle Teilnehmenden gleich; es gibt keine persönliche Rückmeldung, keine an das Ergebnis angepassten Lernwege und keine KI-Auswertung freier Antworten. Die Ergebnisse sieht nur der Kunde; LEMCON speichert sie nur im Auftrag des Kunden und wertet sie nicht aus.
  4. Ihr Unterweisungsnachweis: Der Unterweisungsnachweis ist ein Dokument des Kunden. Er nennt den Betrieb, die unterweisende Person, die unterwiesene Person (Name oder Kennung), Thema und Versionsstand, Datum, Sprache, das Ergebnis der Verständnisfragen nur, wenn der Kunde sie eingeschaltet hat (mit seiner Schwelle oder „ohne Schwelle“), und die Bestätigung der unterwiesenen Person. LEMCON stellt kein Zertifikat und keine Bescheinigung über Teilnahme oder Ergebnis aus und unterschreibt nicht; der Vermerk „erstellt mit lemcon.tech“ bezeichnet nur die verwendete Software.
  5. Angaben des Kunden: Der Kunde benennt beim Einrichten je Modul die unterweisende Person und die Person, die Fragen zum Inhalt beantwortet (Name, Funktion, Telefon), und hält beide Angaben aktuell. Jedes Modul zeigt den Teilnehmenden: „Fragen zum Inhalt beantwortet: [Name, Funktion, Telefon]“. Ohne diese Angaben lässt sich ein Modul nicht freischalten. Der Kunde informiert die Teilnehmenden, dass sie Fragen zum Inhalt an diese Person richten.
  6. Support: Der Support von LEMCON betrifft technische Fragen (Zugang, Wiedergabe, Einbindung). Inhaltliche Fragen von Teilnehmenden beantwortet LEMCON nicht, sondern verweist sie an die vom Kunden benannte Person. Fragen der Ansprechperson des Kunden zu Auswahl, Einsatz und Rechtsbezug der Module beantwortet LEMCON per E-Mail, in der Regel binnen zwei Werktagen.
  7. Keine Live-Anteile für Teilnehmende: LEMCON bietet Teilnehmenden im Rahmen von Einzellink, Lizenz oder Pilot weder Chat, Forum, Tutor, KI-Assistenten noch Webinare, Fragestunden oder sonstige Termine. Wünscht der Kunde eine Beratung zum Einsatz der Medien, wird sie gesondert als Online-Beratung für den Kunden als Arbeitgeber vereinbart und abgerechnet; sie ist nie Teil von Einzellink oder Lizenz.
  8. Der Kunde verpflichtet Dritte, denen er die Medien im erlaubten Umfang zugänglich macht (etwa betreute Betriebe eines überbetrieblichen Dienstes), mindestens gleichwertig auf diesen Punkt B0.

B1. Betriebsanweisungen (Erstellung und Fachprüfung)

  1. Leistung: LEMCON erstellt aus den Unterlagen und Angaben des Kunden den Entwurf einer Betriebsanweisung nach den deutschen Vorschriften (insbesondere § 14 GefStoffV, § 12 BetrSichV, § 14 BioStoffV, je nach Gegenstand), prüft ihn fachlich und liefert ihn als PDF und DOCX. Eine Betriebsanweisung betrifft einen Gefahrstoff bzw. ein Arbeitsmittel bzw. eine Tätigkeit in einer Sprache. Die Lieferung eines Dokuments ist keine Vermittlung von Kenntnissen mit Überwachung eines Lernerfolgs.
  2. Entwurf: LEMCON kann für den Entwurf einen KI-Dienst einsetzen; es gilt A11.3.
  3. Fachprüfung: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft den Entwurf nach dem Prüfstandard von LEMCON auf Übereinstimmung mit den Unterlagen, den Rechtsvorschriften und dem Regelwerk von LEMCON, korrigiert ihn oder fragt beim Kunden nach. Die Betriebsanweisung trägt den Prüfvermerk mit Name und Datum. LEMCON prüft die Betriebsangaben des Kunden (etwa Ersthelfer, Telefonnummern, Aufbewahrungsorte, eingesetzte Schutzausrüstung) auf Vollständigkeit und Plausibilität, nicht auf ihre Richtigkeit im Betrieb, und besichtigt den Betrieb nicht.
  4. Mitwirkung: Der Kunde lädt die aktuelle Fassung des Sicherheitsdatenblatts des tatsächlich verwendeten Produkts bzw. die Betriebsanleitung des Arbeitsmittels hoch, macht die Betriebsangaben und bestätigt, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Bei einer Bestellung im Online-Shop ist der Upload beim Kauf freiwillig; die Unterlagen und Betriebsangaben liefert der Kunde über die Abfrage, die LEMCON ihm nach der Bestellung per E-Mail schickt. Unterlagen enthalten keine Daten von Beschäftigten; Betriebsangaben gibt der Kunde nur in die dafür vorgesehenen Felder ein. Fehlt eine Voraussetzung und liefert der Kunde sie nicht binnen 30 Tagen nach der zweiten Rückfrage, schließt LEMCON den Auftrag ohne Betriebsanweisung ab; hatte LEMCON bereits einen Entwurf erstellt, gilt eine einzeln bestellte Betriebsanweisung als erbracht bzw. eine Einheit aus einem Kontingent als verbraucht, sonst wird die Einheit gutgeschrieben bzw. das Entgelt erstattet.
  5. Keine Betriebsanweisung erstellt LEMCON insbesondere, wenn kein Sicherheitsdatenblatt des tatsächlich verwendeten Produkts vorliegt, wenn der Gegenstand eine Arbeitsfreigabe im Einzelfall verlangt (etwa Arbeiten in engen Räumen) oder wenn der Kunde verlangt, Inhalte entgegen Unterlagen oder Rechtsvorschriften aufzunehmen oder den Haftungshinweis zu entfernen.
  6. Freigabe und Nutzung durch den Kunden: Die Betriebsanweisung ist eine Anordnung des Arbeitgebers. Der Kunde prüft sie auf Übereinstimmung mit Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung, beteiligt, soweit vorgesehen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Betriebsrat, gibt sie frei, macht sie bekannt und unterweist danach. Mit der Lieferung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Recht, die Betriebsanweisung in allen Betriebsstätten seines Unternehmens zu nutzen, zu vervielfältigen, auszuhängen, an Beschäftigte, Entleiher und Behörden weiterzugeben und an seine Verhältnisse anzupassen. Ändert er den Inhalt, entfällt die Fachprüfung von LEMCON für die geänderte Fassung. Ein Verkauf oder eine Weitergabe an andere Unternehmen zu deren eigener Nutzung ist nicht erlaubt; ausgenommen ist die Weitergabe an Entleiher für die überlassenen Arbeitskräfte.
  7. Haftungshinweis: Jede Betriebsanweisung trägt einen Haftungshinweis (Fassung DE). Der Kunde entfernt oder verändert ihn nicht.
  8. Kontingente: Ein 10er-Kontingent (10er-Paket) umfasst zehn Einheiten – zehn Betriebsanweisungen bzw. zehn Übersetzungen –, gilt 12 Monate ab Kauf, nur für das bestellende Unternehmen und ist nicht übertragbar; nicht abgerufene Einheiten verfallen mit Ablauf, eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Jede weitere Sprache einer Betriebsanweisung ist eine eigene Position. Die Preise ergeben sich nach A4.1 aus der Produktseite bzw. dem Angebot.
  9. Lieferzeit: LEMCON nennt die voraussichtliche Lieferzeit im Angebot bzw. auf der Produktseite. Sie beginnt, wenn alle Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
  10. Aktualität: LEMCON liefert den Stand zum Zeitpunkt der Fachprüfung. Die Betriebsanweisung nennt das Datum der nächsten Überprüfung; eine spätere Aktualisierung ist ein neuer Auftrag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  1. Leistung: Je Bestellung erhält der Kunde einen geschützten Link für das bestellte Modul und die bestellte Sprache mit der vereinbarten Zahl an Plätzen (Personen) sowie einen eigenen Kundenlink, beides in der Ausführung nach B0: Verständnisfragen nach den Einstellungen des Kunden (Voreinstellung aus), Anzeige „Fragen zum Inhalt beantwortet: …“, Unterweisungsnachweis des Kunden. Der Kundenlink zeigt die Unterweisungsnachweise der Bestellung zum Drucken und als CSV-Datei.
  2. Verfügbarkeit für Deutschland: LEMCON schaltet Einzellinks für Kunden in Deutschland erst frei, wenn das Modul mit deutschem Rechtsbezug und der Einzellink in der Ausführung nach B0 lieferbar sind; den Termin nennt das Angebot.
  3. Bestellung und Preis: im Online-Shop (A3.2) oder über ein Angebot (Anfrage – Angebot – Annahme – Rechnung – Freischaltung nach Zahlungseingang, A3.1). Der Preis steht auf der Produktseite bzw. im Angebot. Plätze können nachbestellt werden.
  4. Laufzeit: Ein Link gilt zwölf Monate ab Freischaltung, sofern das Angebot nichts anderes nennt. Danach sperrt LEMCON den Link. Abweichend davon verlängert sich eine im Shop gekaufte Jahreslizenz automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Kunde sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt. Rechnung und Abbuchung erfolgen automatisch mit der beim Kauf gespeicherten Zahlungsart (Karte oder SEPA-Lastschrift; nach Zahlung mit eps per Rechnung); spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Kunde einen Hinweis per E-Mail. Die Unterweisungsnachweise löscht LEMCON 90 Tage nach Ablauf des Links; bis dahin kann der Kunde sie über den Kundenlink ausdrucken oder herunterladen.
  5. Daten: Der Dienst setzt keine Cookies und keine Analyse- oder Werbedienste ein. Die Daten der Teilnehmenden verarbeitet LEMCON nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage zu diesen Bedingungen).
  1. Das SCORM-Paket – und den geschützten Link im Rahmen einer Lizenz – liefert LEMCON nur auf Grundlage eines Lizenzvertrags oder einer Pilotvereinbarung in der Fassung für Kunden in Deutschland. Diese regeln Lizenzmodell, Entgelt, Laufzeit, Nutzungsregeln und Datenschutz; B0 geht ihnen vor (A1.5), Teil A gilt ergänzend, B2 gilt nicht.
  2. Das Paket enthält nur die Anbindung; die Inhalte lädt es beim Aufruf über den Lizenzschlüssel von den Servern von LEMCON. Verständnisfragen, Auswertung, Schwelle und Ergebnisse liegen vollständig im Lernsystem des Kunden: Das Paket meldet den Abschluss und, wenn Fragen eingeschaltet sind, die Punktzahl; ob die Schwelle erreicht ist, entscheidet das Lernsystem nach der Einstellung des Kunden. Den Fragenvorschlag erhält der Kunde zusätzlich als Datei zum Import in sein Lernsystem. LEMCON erhält keine Namen, Kennungen, Antworten oder Ergebnisse der Teilnehmenden, nur die beim Abruf technisch anfallenden Verbindungsdaten.
  3. Der Kunde verändert das Paket nicht und hält den Lizenzschlüssel geheim. Mit Ende der Lizenz sperrt LEMCON den Schlüssel; die Unterweisungsnachweise im Lernsystem bleiben beim Kunden.

B4. Prüfung der Arbeitsplatzevaluierung aus der Ferne

  1. Leistung: LEMCON prüft die bestehende Arbeitsplatzevaluierung des Kunden für eine Arbeitsstätte in Österreich – die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nach österreichischem Arbeitnehmerschutzrecht (§§ 4 und 5 ASchG) – aus der Ferne, anhand der Unterlagen, die der Kunde hochlädt, und auf Wunsch anhand von Fotos. Gegenstand sind nur Arbeitsstätten in Österreich; Unterlagen für Arbeitsstätten in Deutschland prüft LEMCON nach diesem Punkt nicht. LEMCON gleicht die Dokumente mit den Pflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen ab: ob die Gefahren ermittelt und beurteilt, die Maßnahmen festgelegt und zugeordnet, die Verantwortlichen benannt und Unterweisungen, Prüfungen und Überprüfungstermine dokumentiert sind. Fotos zieht LEMCON heran, um Angaben aus den Unterlagen nachzuvollziehen.
  2. Umfang: Eine Bestellung betrifft eine Arbeitsstätte in dem Umfang an Unterlagen und Fotos, den die Produktseite nennt. Bei größerem Umfang erhält der Kunde ein Angebot (A3.1).
  3. Mitwirkung: Der Kunde lädt mit der Bestellung die Unterlagen hoch, die LEMCON prüfen soll, als eine Datei in den Formaten und der Größe, die die Produktseite nennt; besteht sie aus mehreren Dateien, fasst er sie zu einer PDF-Datei zusammen. Fotos aus seinem Betrieb kann er zusätzlich anfügen. Rückfragen klärt LEMCON per E-Mail.
  4. Ablauf und Ergebnis: Nach dem Eingang der Bestellung und der Unterlagen sieht LEMCON die Unterlagen durch, entwirft den Bericht, prüft den Entwurf und liefert den Bericht als PDF. Der Bericht nennt je geprüftem Bereich die Fundstelle in den Unterlagen des Kunden, den Befund und eine konkrete Empfehlung, nach Dringlichkeit gereiht.
  5. Lieferzeit: LEMCON nennt die Lieferzeit auf der Produktseite bzw. im Angebot. Sie beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
  6. Nicht enthalten sind eine Besichtigung vor Ort, das Erstellen oder Überarbeiten der Evaluierung selbst und Messungen. LEMCON prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, nicht, ob die Angaben des Kunden den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb entsprechen.
  7. Verantwortung des Kunden: Die Evaluierung bleibt Pflicht des Kunden als Arbeitgeber; über die Maßnahmen entscheidet er. Der Bericht ersetzt nicht die Beiziehung seiner Präventivfachkräfte. A9.3 gilt für die Arbeitsplatzevaluierung entsprechend.

B5. Prüfung der Gefährdungsbeurteilung aus der Ferne (Deutschland)

  1. Leistung: LEMCON prüft die bestehende Gefährdungsbeurteilung des Kunden mit ihrer Dokumentation (§§ 5 und 6 ArbSchG) für eine Arbeitsstätte in Deutschland aus der Ferne, anhand der Unterlagen, die der Kunde hochlädt, und auf Wunsch anhand von Fotos. LEMCON gleicht die Unterlagen mit den Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen ab: ob die Gefährdungen je nach Art der Tätigkeiten beurteilt, die Maßnahmen festgelegt und auf Wirksamkeit überprüft, die Zuständigkeiten benannt und Unterweisungen, Prüfungen und Überprüfungen dokumentiert sind. Fotos zieht LEMCON heran, um Angaben aus den Unterlagen nachzuvollziehen.
  2. Umfang: Eine Bestellung betrifft eine Arbeitsstätte in dem Umfang an Unterlagen und Fotos, den die Produktseite nennt. Bei größerem Umfang erhält der Kunde ein Angebot (A3.1).
  3. Mitwirkung: Der Kunde lädt mit der Bestellung die Unterlagen hoch, die LEMCON prüfen soll, als eine Datei in den Formaten und der Größe, die die Produktseite nennt; besteht sie aus mehreren Dateien, fasst er sie zu einer PDF-Datei zusammen. Fotos aus seinem Betrieb kann er zusätzlich anfügen. Gesundheitsdaten von Beschäftigten enthalten die Unterlagen nicht. Rückfragen klärt LEMCON per E-Mail.
  4. Ablauf und Ergebnis: Nach dem Eingang der Bestellung und der Unterlagen sieht LEMCON die Unterlagen durch, entwirft den Bericht, prüft den Entwurf und liefert den Bericht als PDF. Der Bericht nennt je geprüftem Bereich die maßgebliche Vorschrift, die Stelle in den Unterlagen des Kunden, den Befund und eine konkrete Empfehlung und reiht die wichtigsten Lücken nach Dringlichkeit.
  5. Lieferzeit: LEMCON nennt die Lieferzeit auf der Produktseite bzw. im Angebot. Sie beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
  6. Nicht enthalten sind eine Besichtigung vor Ort, das Erstellen oder Überarbeiten der Gefährdungsbeurteilung selbst, Messungen, Prüfungen von Arbeitsmitteln oder Anlagen und eine Rechtsberatung. LEMCON prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, nicht, ob die Angaben des Kunden den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb entsprechen.
  7. Verantwortung des Kunden: Die Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation bleiben Pflicht des Kunden als Arbeitgeber; über die Maßnahmen entscheidet er. Der Bericht ersetzt nicht die Beteiligung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Für Schäden aus einer unterlassenen oder mangelhaften Gefährdungsbeurteilung gilt der Haftungsteil des Teils A.

Anlage – Auftragsverarbeitungsvertrag

Für Einzellinks gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Fassung DE), den der Kunde mit der Bestellung abschließt. Er ist Teil dieser Bedingungen.