Dauerhafte Betreuung
Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)
Als externe SFK übernehme ich die rechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs nach dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG). Sie kriegen keinen Vertrag mit einer anonymen Stundenkennziffer, sondern eine feste Ansprechperson mit Behörden-Erfahrung.
Was Sie bekommen
- Rechtskonforme Betreuung als externe SFK nach ASchG und SFK-VO
- Jährliche Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung des SiGe-Dokuments
- Betriebsbegehungen in festgelegtem Turnus, Unterweisungen Ihrer Beschäftigten
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), wo gesetzlich erforderlich
- Erste Anlaufstelle bei angekündigten und unangekündigten Besuchen des Arbeitsinspektorats
- Fortlaufender Paragraphen-Check bei Anlagen- und Betriebsänderungen