Flagship-Leistung

Arbeitssicherheit

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um den Arbeitnehmerschutz, von der systematischen Gefährdungsbeurteilung bis zur wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln, erledige ich entweder für Sie oder gemeinsam mit Ihren internen Ressourcen. Ziel ist nicht die schönste Dokumentation, sondern die tatsächlich gelebte Sicherheit im Betrieb.

Dauerhafte Betreuung

Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

Als externe SFK übernehme ich die rechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs nach dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG). Sie kriegen keinen Vertrag mit einer anonymen Stundenkennziffer, sondern eine feste Ansprechperson mit Behörden-Erfahrung.

Was Sie bekommen

  • Rechtskonforme Betreuung als externe SFK nach ASchG und SFK-VO
  • Jährliche Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung des SiGe-Dokuments
  • Betriebsbegehungen in festgelegtem Turnus, Unterweisungen Ihrer Beschäftigten
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), wo gesetzlich erforderlich
  • Erste Anlaufstelle bei angekündigten und unangekündigten Besuchen des Arbeitsinspektorats
  • Fortlaufender Paragraphen-Check bei Anlagen- und Betriebsänderungen
Leistungs-Details und Pakete

Wiederkehrend alle 5 Jahre

Eigenüberprüfung §82b GewO

Betriebsanlagen nach §74 Gewerbeordnung müssen alle fünf Jahre durch einen dafür geeigneten Fachkundigen überprüft werden. Ich bin als Fachkundiger nach §82b qualifiziert und führe die Überprüfung objektiv, vollständig und behördenfest durch.

Was Sie bekommen

  • Vollständige Begehung Ihrer genehmigten Betriebsanlage
  • Abgleich Ist-Zustand mit ursprünglichem Genehmigungsbescheid und allen Nachträgen
  • Mangelliste mit Priorisierung nach Dringlichkeit und Rechtsgrundlage
  • Prüfbescheinigung nach §82b Abs. 2 GewO zur Vorlage bei der Behörde
  • Nach-Prüfung nach Mängelbehebung (falls gewünscht)
Leistungs-Details und Pakete

Laufend

Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel (Maschinen, Hebezeuge, Leitern, persönliche Schutzausrüstung und vieles mehr) unterliegen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Wiederkehrende Prüfungen sind gesetzliche Pflicht und zugleich Grundlage für Unfallvermeidung und Versicherungsschutz.

Was Sie bekommen

  • Wiederkehrende Prüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • Hebebühnen, Krane, Flurförderfahrzeuge, Leitern, Anschlagmittel, PSA
  • Lückenlose Dokumentation im Prüfbuch / elektronischen Prüfregister
  • Mängel-Benennung mit Priorisierung und Rückstellungs-Empfehlung
  • Beratung bei der Auswahl prüfpflichtiger Arbeitsmittel
Leistungs-Details und Pakete

Diese Leistungen richten sich an …

  • Produzierende Betriebe und Gewerbe ab ca. 10 Beschäftigten
  • Betriebe mit genehmigten Anlagen nach §74 GewO
  • Unternehmen in OÖ, Salzburg und Weststeiermark ohne eigene interne SFK
  • Betriebe nach Arbeitsinspektions-Besuch mit Handlungsbedarf

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Sicherheitsfachkraft?
Eine interne SFK ist Teil Ihrer Belegschaft und für den eigenen Betrieb zuständig. Eine externe SFK wird vertraglich beauftragt und betreut mehrere Betriebe. Das senkt die Kosten gegenüber einer eigenen Vollzeitkraft und bringt den Blick von außen in den Betrieb. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung meist die wirtschaftlichere und fachlich bessere Variante.
Wie oft muss eine §82b-Überprüfung stattfinden?
Grundsätzlich alle fünf Jahre. Der Genehmigungsbescheid Ihrer Betriebsanlage kann abweichende Fristen vorsehen. Das ist der erste Punkt, den wir gemeinsam prüfen. Bei wesentlichen Änderungen der Anlage kann eine frühere Überprüfung erforderlich werden.
Welche Arbeitsmittel sind prüfpflichtig?
Prüfpflichtig sind alle Arbeitsmittel, deren Sicherheit vom Einbauzustand abhängt oder die durch Gebrauch verschleißen. Dazu zählen insbesondere Hebeanlagen, Leitern und Fahrgerüste, Flurförderfahrzeuge, elektrische Anlagen, Druckgeräte sowie persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III. Die genauen Prüfintervalle und -tiefen ergeben sich aus AM-VO, Herstellerangaben und betrieblicher Nutzung.
Was sind die häufigsten Fehler aus Sicht des Arbeitsinspektors?
Drei Klassiker: Gefährdungsbeurteilungen, die nicht mehr zum tatsächlichen Betriebszustand passen (oft nach Erweiterungen oder Umbauten). Unterweisungen, die nur unterschrieben, aber nicht verstanden wurden. Und Prüfbücher, in denen der letzte Eintrag Jahre zurückliegt. Alle drei lassen sich mit überschaubarem Aufwand heilen, wenn man rechtzeitig anfängt.

Sie haben einen konkreten Anlass? Oder wollen einfach wissen, wo Sie stehen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. 30 Minuten am Telefon oder via Video. Ich melde mich innerhalb eines Werktages.