Arbeitssicherheit · Leistung
Eigenüberprüfung gem. § 82b GewO
Wiederkehrende Überprüfung Ihrer genehmigten Betriebsanlage, objektiv, vollständig dokumentiert und behördenfest. Als geeigneter Fachkundiger nach §82b GewO stelle ich die Prüfbescheinigung selbst aus.
Qualifikation
Ich bin als geeigneter Fachkundiger nach § 82b GewO zertifiziert und kann die Überprüfung formal durchführen sowie die Prüfbescheinigung ausstellen. Grundlage ist die Ausbildung als Wirtschaftsingenieur zzgl. der Befähigungsprüfung für Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), Fachgebiet Wirtschaftsingenieurwesen im Maschinenbau, sowie acht Jahre Tätigkeit als Arbeitsinspektor mit Schwerpunkt technischer Arbeitsschutz und Betriebsanlagenrecht.
Worum geht es bei der § 82b-Prüfung?
Anlageninhaber sind nach § 82b Gewerbeordnung verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich zu prüfen, ob ihre Anlage dem Genehmigungsbescheid und allen relevanten Vorschriften entspricht, spätestens alle fünf bzw. sechs Jahre. Ziel ist, sicherzustellen, dass der Betrieb konsensgemäß erfolgt: also so, wie die Behörde es seinerzeit genehmigt hat (und wie sie es sich auch heute noch vorstellt).
Die Überprüfung umfasst:
- Vergleich des Ist-Zustands mit Genehmigungsbescheid und Ergänzungsbescheiden
- Kontrolle der Einhaltung technischer, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Auflagen
- Bewertung, ob durch Umbauten oder Prozessänderungen neue Anforderungen entstehen
- Identifikation laufender Pflichten (wiederkehrende Prüfungen, Nachweise, Wartungen)
- Feststellung und Dokumentation von Mängeln oder Abweichungen
- Erstellung der Prüfbescheinigung gem. §82b Abs. 5 GewO
Ablauf
Was passiert beim §82b-Termin?
Vier klare Schritte, vom ersten Unterlagen-Check bis zur fertigen Prüfbescheinigung.
- 1
Unterlagen sichten
Ich sichte Genehmigungsbescheid, Ergänzungsbescheide und allfällige Dauerauflagen Ihrer Anlage. Dabei entsteht eine klare Übersicht, welche Auflagen heute noch gültig sind und welche durch spätere Umbauten oder Bescheide überholt wurden.
- 2
Vor-Ort-Begehung
Abgleich des realen Anlagenzustands mit dem Genehmigungskonsens. Dokumentation der Einhaltung technischer, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Auflagen, mit Fotos und Messwerten, wo nötig.
- 3
Bewertung und Befund
Feststellung von Mängeln oder Abweichungen, fachliche Einordnung (welche sind behördenrelevant, welche nicht) und Empfehlung von Korrekturmaßnahmen mit realistischen Fristen.
- 4
Prüfbescheinigung gem. §82b
Sie erhalten eine formgerechte Prüfbescheinigung gemäß § 82b Abs. 5 GewO, fünf Jahre lang aufzubewahren, auf Verlangen der Gewerbebehörde vorzuweisen und von mir jederzeit nachdokumentiert verfügbar.
Häufige Fragen aus der Praxis
Wann ist meine nächste Eigenüberprüfung fällig?
Standardintervall: fünf Jahre (bei gefährlichen Abfällen: sechs Jahre, §82b Abs. 1 GewO). Das Datum der letzten Prüfung finden Sie auf der letzten Prüfbescheinigung. Fehlt diese, rekonstruieren wir das aus den Gewerbebescheiden.
Was passiert, wenn ich die Prüfung versäumt habe?
Der Anlageninhaber begeht bei Verletzung des §82b eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis € 2.180 (§ 367 GewO). Wichtiger aber: Bei einem Behörden- oder AI-Besuch bekommen Sie Druck. Ich hole die Überprüfung in dem Fall sofort nach, pragmatisch, nicht aufgeregt.
Was, wenn Unterlagen fehlen oder die Anlage alt ist?
Das ist der Normalfall. Viele genehmigte Anlagen sind Jahrzehnte alt, Bescheide liegen verstreut, Umbauten sind nicht immer nachdokumentiert. Ich rekonstruiere die Konsensakten-Lage aus dem Bescheidbestand und, wenn nötig, durch Einsicht in die Behördenakte.
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