Säule 2

Technik & Verfahren

Genehmigungsverfahren und technische Projekte haben eines gemeinsam: Sie scheitern selten an der Technik. Oft aber an der Kommunikation mit Behörden, Sachverständigen und Projektpartnern. Genau dort setze ich an.

Genehmigungsverfahren

Betriebsanlagen-Verfahrensbegleitung

Ich begleite Sie durch Genehmigungsverfahren nach §74ff Gewerbeordnung, entweder vollständig von der Projektskizze bis zum rechtskräftigen Bescheid oder punktuell bei einzelnen Etappen. Keine rechtsanwaltliche Vertretung, sondern technische Fach­begleitung: ich liefere Unterlagen, moderiere Behörden­kontakte, bereite Termine vor.

Was Sie bekommen

  • Grobanalyse: Welche Verfahrensart ist nötig (vereinfacht, ordentlich, Anzeige)?
  • Erstellung und Prüfung der technischen Unterlagen für die Behörde
  • Abstimmung mit Sachverständigen (Brandschutz, Schallschutz, Gewerbetechnik)
  • Vorbereitung und Begleitung der mündlichen Verhandlung
  • Unterstützung bei Auflagen-Erfüllung und Endabnahme
  • Auf Wunsch laufende Betreuung bei späteren Änderungen (§81 GewO)

Keine rechtsanwaltliche Beratung. Ich vertrete Sie nicht vor der Behörde im juristischen Sinne. Ich liefere die technische Fachleistung, die ein ordentliches Verfahren trägt.

Leistungs-Details ansehen

Projektleitung

Projektabwicklung

Technische Projektleitung für Investitions-, Bau- und Umbauvorhaben, von der Konzept- und Budgetphase bis zur Inbetriebnahme. Fokus auf Projekte, die technisches Fach­wissen brauchen, nicht auf allgemeine PM-Beratung.

Was Sie bekommen

  • Projektskizze, Budget- und Zeitplanung in Abstimmung mit Ihren internen Stellen
  • Spezifikation und Ausschreibung technischer Gewerke
  • Koordination von Planungsbüros, Lieferpartnern und ausführenden Firmen
  • Bauaufsicht und Qualitäts-Kontrolle vor Ort (je nach Auftragsumfang)
  • Übergabe-, Funktions- und Abnahme-Protokolle
  • Nahtlose Einbindung in parallel laufende Genehmigungsverfahren
Leistungs-Details ansehen

Diese Leistungen richten sich an …

  • Betriebe mit geplanter Neu-Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsanlage
  • Unternehmen ohne internes Projektmanagement für technische Vorhaben
  • Investitionsvorhaben im sechs- und siebenstelligen Bereich
  • Projekte, die parallel Behörden-Verfahren und Umsetzung erfordern

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Rechtsanwalt für ein Betriebsanlagenverfahren?
In den meisten Fällen nein. Die Gewerbeordnung sieht keine Vertretungspflicht vor. Für die technische Ausarbeitung und Behördenkommunikation reicht in der Regel ein Ingenieurbüro mit entsprechender Erfahrung. Nur bei rechtlichen Streitfragen oder Rechtsmittelverfahren ist anwaltliche Unterstützung erforderlich, in solchen Fällen arbeite ich mit spezialisierten Kanzleien zusammen.
Wie lange dauert ein typisches Genehmigungsverfahren?
Das vereinfachte Verfahren dauert gesetzlich bis zu drei Monate, das ordentliche Verfahren sechs Monate. In der Praxis kommen Vorbereitung, Nachfragen der Behörde und gegebenenfalls Umplanungen dazu. Realistisch sind vier bis neun Monate von der ersten Unterlagen-Übergabe bis zum Bescheid, abhängig von Komplexität und Auslastung des Bezirks.
Wann ist eine externe technische Projektleitung sinnvoll?
Immer dann, wenn das Projekt technisch anspruchsvoll ist und intern keine Vollzeit-Ressource dafür da ist. Typisch: Anlagen-Investitionen im sechs- oder siebenstelligen Bereich, Erweiterungen mit Genehmigungsbedarf, oder Umbauten im laufenden Betrieb. Für Standard-Bauvorhaben reicht meist ein klassisches Planungsbüro.
Welche Unterlagen sind für ein Genehmigungsverfahren nötig?
Kern sind eine technische Beschreibung, Pläne mit Maschinen-Aufstellungs- und Fluchtweg-Darstellung, Emissions-Betrachtungen (Lärm, Abluft, Abfall) und, je nach Anlage, brand- und arbeitsschutztechnische Konzepte. Die genaue Liste hängt von Verfahrensart und Anlagentyp ab. Als erster Schritt erstelle ich Ihnen eine auf Ihr Projekt zugeschnittene Checkliste.

Sie haben einen konkreten Anlass? Oder wollen einfach wissen, wo Sie stehen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. 30 Minuten am Telefon oder via Video. Ich melde mich innerhalb eines Werktages.