Technik & Verfahren · Leistung

Betriebsanlagen-Verfahrensbegleitung

Technische Begleitung durch Genehmigungsverfahren nach § 74 ff Gewerbeordnung, von der ersten Projektskizze bis zum rechtskräftigen Bescheid. Aus Sicht eines Ingenieurs, der acht Jahre lang auf der anderen Seite des Tisches gesessen ist und weiß, was die Behörde wirklich sehen will.

Wichtig: keine rechtsanwaltliche Beratung

Ich begleite Ihr Verfahren technisch: ich erstelle Unterlagen, moderiere Behördenkontakte, koordiniere Planungsbüros und Sachverständige. Was ich nicht mache, ist die rechtliche Vertretung vor der Behörde im juristischen Sinn. Dafür ist ein Rechtsanwalt oder, bei komplexen Verfahren mit Nachbareinwendungen, ein Verwaltungsrechtler zuständig. Bei Bedarf arbeite ich mit solchen Fachpersonen zusammen.

Wann wird ein Verfahren fällig?

Eine Betriebsanlage ist nach § 74 GewO jede gewerblich genutzte Einrichtung, die Auswirkungen auf Menschen, Umwelt oder Nachbarschaft haben kann. Genehmigungspflicht entsteht nicht nur bei der Neugründung. Die vier häufigsten Anlässe:

  1. Neugründung oder Standortwechsel

    Eine gewerbliche Anlage zum ersten Mal in Betrieb nehmen oder an einen neuen Standort verlegen: klassischer Fall der Genehmigungspflicht nach §74 GewO.

  2. Umbau, Erweiterung, Prozessänderung

    Änderungen an einer genehmigten Anlage sind meist selbst genehmigungspflichtig. Ab wann genau, ist Fallprüfung. Genau da helfe ich.

  3. Änderung der Emissionen

    Mehr Lärm, mehr Abwasser, mehr Luftemissionen, mehr Abfall: jede emissionsrelevante Veränderung kann zusätzliche Auflagen bringen.

  4. Neue Maschinen oder Lagerbereiche

    Aufstellung neuer Maschinen, Erweiterung von Gefahrgut-Lagerbereichen, neue Arbeitsstoffe: alles potenzielle Auslöser für ein Änderungsverfahren.

Ablauf

Vier Phasen: vom ersten Gespräch bis zum Bescheid

Sie müssen nicht das ganze Paket buchen. Je nach Projektstand steige ich auch mitten drin ein, zum Beispiel wenn die Unterlagen fertig, das Verfahren aber stockt.

  1. 1

    Projektskizze + Genehmigungsvorprüfung

    Ist das Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig? Und wenn ja, in welchem Verfahren? Ich sichte die bestehenden Bescheide, bewerte den Änderungsgrad und bestimme das Verfahren (Anzeige, vereinfachtes Verfahren, ordentliches Genehmigungsverfahren).

  2. 2

    Unterlagen-Erstellung

    Technische Beschreibung, Bau- und Lagepläne (bei Bedarf mit Ziviltechniker-Koordination), Maschinenaufstellungsplan, Arbeitsplatzevaluierung, Emissionsprognosen: alles so aufbereitet, dass die Behörde die erste Runde durchwinkt.

  3. 3

    Behörden-Vorabstimmung

    Vor der formalen Einreichung suche ich das Gespräch mit der Behörde. Was wollen sie konkret sehen? Wo sind Stolperstellen aus Sicht der Sachverständigen? Das spart im Verfahren Wochen.

  4. 4

    Verhandlung und Bescheid

    Technische Begleitung bei der Augenscheins-Verhandlung, Abstimmung mit Amts-SV, Stellungnahmen zu Nachbareinwendungen, bis zum rechtskräftigen Bescheid und zur Inbetriebnahme.

Verwandte Leistungen

  1. Technische Projektabwicklung

    Technische Projektleitung für Investitions-, Bau- und Umbauvorhaben: bevor, während und nach dem Behördenverfahren.

    Mehr erfahren
  2. Eigenüberprüfung §82b GewO

    Wiederkehrende Überprüfung Ihrer genehmigten Betriebsanlage als geeigneter Fachkundiger, behördenfest dokumentiert.

    Mehr erfahren

Neues Projekt, Umbau oder Änderung? Wo stehen Sie?

Rufen Sie an oder buchen Sie ein Erstgespräch. Ich schaue mir unverbindlich an, ob ein Verfahren fällig ist, welche Unterlagen nötig sind und wie wir die Sache pragmatisch durch die Behörde bekommen.