Als zertifizierte Sicherheitsfachkraft nach SFK-VO und ASchG bin ich
die feste Ansprechperson für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb,
fachlich weisungsfrei, mit Behörden-Innensicht aus acht Jahren
Arbeitsinspektorat.
Was eine Sicherheitsfachkraft tut
Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Arbeitgeber,
Beschäftigte, Sicherheitsvertrauenspersonen und
Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der
menschengerechten Arbeitsgestaltung (§ 76 ASchG).
Die Betreuungspflicht nach §§ 73–77 ASchG greift schon ab
einer beschäftigten Person. In welcher Form sie
umgesetzt wird (intern, extern, Begehungsmodell oder
Präventionszeitmodell), hängt von Betriebsgröße und -art ab.
Als externe SFK übernehme ich diese Betreuung für Ihren Betrieb
mit allen Pflichten, die das Gesetz vorsieht. Transparent
dokumentiert, pragmatisch umgesetzt, ohne Formulare-Marathon.
Meine Aufgaben für Sie
Was konkret in die laufende SFK-Betreuung hineingehört:
Begehungen
Regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten und Baustellen, mit strukturiertem Protokoll und nachvollziehbarer Maßnahmenliste.
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Fortschreibung des SiGe-Dokuments bei jeder wesentlichen Änderung.
Beratung bei Beschaffung
Bewertung neuer Arbeitsmittel, Maschinen, Arbeitsstoffe und PSA vor der Anschaffung, bevor sie zum Problem im Betrieb werden.
Unterweisungen & Schulungen
Organisation, Erstellung und Beratung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsschulungen der Mitarbeitenden.
Dokumentation & Jahresbericht
Lückenlose Dokumentation der Präventionszeit, gesetzlich vorgeschriebener Jahresbericht an Arbeitgeber, SVP und auf Anforderung das Arbeitsinspektorat.
Zusammenarbeit mit Fachkräften
Abstimmung mit Arbeitsmedizin, Ergonomie, Arbeitspsychologie und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in Ihrem Betrieb.
Standorte in Österreich und Deutschland
Mit der Aufbauqualifikation „Österreichische Sicherheitsfachkraft
in Deutschland" betreue ich auch Betriebe mit Standorten
beiderseits der Grenze. Ich harmonisiere Doku und Prozesse,
damit Sie nicht zwei parallele SFK-Systeme führen müssen.
Pakete
Drei Wege, mit mir zu arbeiten
Je nach Bedarf: einmaliger Check zur Orientierung, laufende
Betreuung als externe SFK oder punktuelle Unterstützung für
ein konkretes Thema.
Einmalig
Sicherheits-Startpaket
Der kompakte Einstieg: Vor-Ort-Check, Unterlagenprüfung und ein priorisierter Maßnahmenplan. Damit Sie wissen, wo Sie stehen und was als nächstes zu tun ist.
Einmalige Begehung der Arbeitsstätte
Sichtung der sicherheitsrelevanten Unterlagen (SiGe-Dok, Prüfnachweise, Bescheide)
Gezielte Unterstützung für ein konkretes Thema, ohne laufenden Vertrag. Für Betriebe, die bereits eine interne SFK haben oder punktuelle Expertise brauchen.
Arbeitsstoffevaluierung für konkretes Produkt / Prozess
Aufbau eines Prüflisten- und Fristenmanagements
Kosten-/Nutzen-Analyse eines Sicherheitsprojekts
Standortabgleich AT ↔ DE (Doku und Prozesse harmonisieren)
Beratung für Um- oder Neubau aus Sicht Arbeitnehmerschutz
Die Paketpreise ergeben sich aus Betriebsgröße, Art der
Tätigkeit und Standortanzahl. Ein unverbindliches Angebot
erstelle ich nach einem kostenlosen Erstgespräch, in der
Regel binnen 48 Stunden.
Häufige Fragen zur externen SFK
Was mich Unternehmensleitungen im Erstgespräch am häufigsten fragen. Meine klaren Antworten dazu.
Wie läuft die erste Begehung ab?
Die Einstiegsbegehung dauert typischerweise einen halben bis ganzen Tag, abhängig von Betriebsgröße und -art. Ich gehe systematisch durch die Arbeitsstätten, spreche mit Führungskräften und, wenn möglich, mit Mitarbeitenden vor Ort. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste. Für den Termin brauche ich im Vorfeld die sicherheitsrelevanten Unterlagen (SiGe-Dokument, Prüfnachweise, Gewerbebescheide), damit ich gezielt hinschauen kann.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die laufende Betreuung?
Standard-Betreuungsverträge schließe ich auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit zum Quartalsende ab. Keine Knebelverträge, kein 36-Monate-Minimum. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, sollen Sie gehen können. Zugleich gebe ich Ihnen Planungssicherheit, dass ich über die nächsten Jahre dabei bin, wenn Sie das wollen.
Brauche ich eine SFK, wenn ich nur ein paar Beschäftigte habe?
Ja. Die sicherheitstechnische Betreuungspflicht nach §§ 73–77 ASchG gilt schon ab einer beschäftigten Person. Bis 50 Beschäftigte kommt allerdings das sogenannte Begehungsmodell (§ 77a Abs. 2 ASchG) in Frage. Das heißt: pro Arbeitsstätte und Jahr eine Mindestzahl Präventionsstunden, aber kein permanentes Fachkräfte-Kontingent. Ich rechne Ihnen gerne durch, was für Ihre Betriebsgröße und -art sinnvoll ist.
Was passiert bei einem Arbeitsunfall?
Als externe SFK werde ich umgehend eingebunden: Meldung an AUVA und Arbeitsinspektorat prüfen, Unfallursachen analysieren, Gefährdungsbeurteilung anpassen und konkrete Maßnahmen vorschlagen, damit sich der Vorfall nicht wiederholt. Die Unfallanzeige selbst liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Ich begleite aber den Prozess und achte darauf, dass die Dokumentation behördenfest ist.
Was unterscheidet Sie von einem 'normalen' Präventivdienst?
Acht Jahre Arbeitsinspektor. Das heißt: Ich weiß, was im Gesetz steht und worauf die Behörde bei Ihnen tatsächlich schaut. Und in welcher Reihenfolge. Als Wirtschaftsingenieur bringe ich zusätzlich die Erfahrung aus der Industrie mit, zuletzt in der Produktionsleitung. Sie bekommen keinen Formular-Abarbeiter, sondern jemanden, der technisch mitdenkt und Maßnahmen vorschlägt, die sich im Betrieb auch wirtschaftlich rechnen.
Sie brauchen eine externe Sicherheitsfachkraft? Oder wollen wissen, ob?
Rufen Sie an oder buchen Sie direkt ein kostenloses 30-Minuten-Erstgespräch. Ich sage Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht, auch wenn das heißt, dass Sie mich nicht brauchen.