Arbeitssicherheit · Leistung

Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

Als zertifizierte Sicherheitsfachkraft nach SFK-VO und ASchG bin ich die feste Ansprechperson für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb, fachlich weisungsfrei, mit Behörden-Innensicht aus acht Jahren Arbeitsinspektorat.

Was eine Sicherheitsfachkraft tut

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Arbeitgeber, Beschäftigte, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung (§ 76 ASchG). Die Betreuungspflicht nach §§ 73–77 ASchG greift schon ab einer beschäftigten Person. In welcher Form sie umgesetzt wird (intern, extern, Begehungsmodell oder Präventionszeitmodell), hängt von Betriebsgröße und -art ab.

Als externe SFK übernehme ich diese Betreuung für Ihren Betrieb mit allen Pflichten, die das Gesetz vorsieht. Transparent dokumentiert, pragmatisch umgesetzt, ohne Formulare-Marathon.

Meine Aufgaben für Sie

Was konkret in die laufende SFK-Betreuung hineingehört:

  1. Begehungen

    Regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten und Baustellen, mit strukturiertem Protokoll und nachvollziehbarer Maßnahmenliste.

  2. Gefährdungsbeurteilung

    Systematische Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Fortschreibung des SiGe-Dokuments bei jeder wesentlichen Änderung.

  3. Beratung bei Beschaffung

    Bewertung neuer Arbeitsmittel, Maschinen, Arbeitsstoffe und PSA vor der Anschaffung, bevor sie zum Problem im Betrieb werden.

  4. Unterweisungen & Schulungen

    Organisation, Erstellung und Beratung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsschulungen der Mitarbeitenden.

  5. Dokumentation & Jahresbericht

    Lückenlose Dokumentation der Präventionszeit, gesetzlich vorgeschriebener Jahresbericht an Arbeitgeber, SVP und auf Anforderung das Arbeitsinspektorat.

  6. Zusammenarbeit mit Fachkräften

    Abstimmung mit Arbeitsmedizin, Ergonomie, Arbeitspsychologie und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in Ihrem Betrieb.

Standorte in Österreich und Deutschland

Mit der Aufbauqualifikation „Österreichische Sicherheitsfachkraft in Deutschland" betreue ich auch Betriebe mit Standorten beiderseits der Grenze. Ich harmonisiere Doku und Prozesse, damit Sie nicht zwei parallele SFK-Systeme führen müssen.

Pakete

Drei Wege, mit mir zu arbeiten

Je nach Bedarf: einmaliger Check zur Orientierung, laufende Betreuung als externe SFK oder punktuelle Unterstützung für ein konkretes Thema.

Einmalig

Sicherheits-Startpaket

Der kompakte Einstieg: Vor-Ort-Check, Unterlagenprüfung und ein priorisierter Maßnahmenplan. Damit Sie wissen, wo Sie stehen und was als nächstes zu tun ist.

  • Einmalige Begehung der Arbeitsstätte
  • Sichtung der sicherheitsrelevanten Unterlagen (SiGe-Dok, Prüfnachweise, Bescheide)
  • Interviews mit Führungskräften und SVP
  • Priorisierte Maßnahmenliste (kurz-, mittel-, langfristig)
  • Abschlussbesprechung mit schriftlichem Kurzbericht

auf Anfrage

Umfang abhängig von Betriebsgröße und -art

Anfragen
Empfohlen

Laufend

Standard-Betreuung

Die dauerhafte externe SFK-Betreuung nach ASchG, wahlweise nach Präventionszeitmodell (§ 82a ASchG) oder nach Begehungsmodell (bis 50 MA).

  • Regelmäßige Begehungen nach gesetzlichem Intervall
  • Fortlaufende Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Dokument
  • Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Dokumentation der Präventionszeit
  • Jahresbericht an Arbeitgeber, SVP und auf Anforderung Arbeitsinspektorat
  • Ansprechperson auch zwischen den Terminen, telefonisch oder per E-Mail
  • Optional: Begleitung bei Arbeitsinspektions-Besuchen

auf Anfrage

Monats- oder Quartalspauschale je nach Betriebsgröße

Anfragen

Einmalig, themenbezogen

Projekt-Paket

Gezielte Unterstützung für ein konkretes Thema, ohne laufenden Vertrag. Für Betriebe, die bereits eine interne SFK haben oder punktuelle Expertise brauchen.

  • Arbeitsstoffevaluierung für konkretes Produkt / Prozess
  • Aufbau eines Prüflisten- und Fristenmanagements
  • Kosten-/Nutzen-Analyse eines Sicherheitsprojekts
  • Standortabgleich AT ↔ DE (Doku und Prozesse harmonisieren)
  • Beratung für Um- oder Neubau aus Sicht Arbeitnehmerschutz

auf Anfrage

Pauschal- oder Tagessatz, abhängig vom Projektumfang

Anfragen

Die Paketpreise ergeben sich aus Betriebsgröße, Art der Tätigkeit und Standortanzahl. Ein unverbindliches Angebot erstelle ich nach einem kostenlosen Erstgespräch, in der Regel binnen 48 Stunden.

Häufige Fragen zur externen SFK

Was mich Unternehmensleitungen im Erstgespräch am häufigsten fragen. Meine klaren Antworten dazu.

Wie läuft die erste Begehung ab?
Die Einstiegsbegehung dauert typischerweise einen halben bis ganzen Tag, abhängig von Betriebsgröße und -art. Ich gehe systematisch durch die Arbeitsstätten, spreche mit Führungskräften und, wenn möglich, mit Mitarbeitenden vor Ort. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste. Für den Termin brauche ich im Vorfeld die sicherheitsrelevanten Unterlagen (SiGe-Dokument, Prüfnachweise, Gewerbebescheide), damit ich gezielt hinschauen kann.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die laufende Betreuung?
Standard-Betreuungsverträge schließe ich auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit zum Quartalsende ab. Keine Knebelverträge, kein 36-Monate-Minimum. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, sollen Sie gehen können. Zugleich gebe ich Ihnen Planungssicherheit, dass ich über die nächsten Jahre dabei bin, wenn Sie das wollen.
Brauche ich eine SFK, wenn ich nur ein paar Beschäftigte habe?
Ja. Die sicherheitstechnische Betreuungspflicht nach §§ 73–77 ASchG gilt schon ab einer beschäftigten Person. Bis 50 Beschäftigte kommt allerdings das sogenannte Begehungsmodell (§ 77a Abs. 2 ASchG) in Frage. Das heißt: pro Arbeitsstätte und Jahr eine Mindestzahl Präventionsstunden, aber kein permanentes Fachkräfte-Kontingent. Ich rechne Ihnen gerne durch, was für Ihre Betriebsgröße und -art sinnvoll ist.
Was passiert bei einem Arbeitsunfall?
Als externe SFK werde ich umgehend eingebunden: Meldung an AUVA und Arbeitsinspektorat prüfen, Unfallursachen analysieren, Gefährdungsbeurteilung anpassen und konkrete Maßnahmen vorschlagen, damit sich der Vorfall nicht wiederholt. Die Unfallanzeige selbst liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Ich begleite aber den Prozess und achte darauf, dass die Dokumentation behördenfest ist.
Was unterscheidet Sie von einem 'normalen' Präventivdienst?
Acht Jahre Arbeitsinspektor. Das heißt: Ich weiß, was im Gesetz steht und worauf die Behörde bei Ihnen tatsächlich schaut. Und in welcher Reihenfolge. Als Wirtschaftsingenieur bringe ich zusätzlich die Erfahrung aus der Industrie mit, zuletzt in der Produktionsleitung. Sie bekommen keinen Formular-Abarbeiter, sondern jemanden, der technisch mitdenkt und Maßnahmen vorschlägt, die sich im Betrieb auch wirtschaftlich rechnen.

Verwandte Leistungen

  1. Eigenüberprüfung gem. § 82b GewO

    Wiederkehrende Überprüfung Ihrer genehmigten Betriebsanlage durch einen geeigneten Fachkundigen, objektiv und behördenfest dokumentiert.

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  2. Prüfung von Arbeitsmitteln

    Wiederkehrende Prüfungen nach AM-VO, AStV und GKV: Leitern, Hebezeuge, PSA, kraftbetätigte Türen, Sicherheitsbeleuchtung und mehr.

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