Betriebsanweisungen · Österreich

Betriebsanweisungen für Ihren Betrieb in Österreich

Sie laden Bedienungsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt hoch und erhalten eine fertige Betriebsanweisung nach § 14 Abs. 5 ASchG: mit Ihrem Logo und Ihren Betriebsdaten, als PDF und Word.

Betriebsanweisung anfragen 149 € netto je Standard-Betriebsanweisung

Erstellt vom Ingenieurbüro LEMCON.TECH in Bad Ischl. Jörg Lemmerer war acht Jahre lang (2014 bis 2022) Arbeitsinspektor beim Arbeitsinspektorat Salzburg.

Arbeitsmittel

Maschinen, Stapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Kreissägen: Für selbstfahrende Arbeitsmittel und Krane verlangt die AM-VO schriftliche Betriebsanweisungen ausdrücklich.

Gefährliche Arbeitsstoffe

Reinigungsmittel, Lacke, Öle, Säuren: Betriebsanweisung aus dem Sicherheitsdatenblatt, mit Gefahrenpiktogrammen und Schutzmaßnahmen.

Mehr zu Arbeitsstoffen

Was jede Betriebsanweisung enthält

Preise

Preise: Standard-Betriebsanweisung

Diese Preise gelten ausschließlich für die Standard-Betriebsanweisung: einseitig, aus einer geprüften Vorlage mit Ihren Angaben erstellt, geliefert als PDF und Word.

Standard-Betriebsanweisung, einzeln

149 € netto

je Betriebsanweisung

Standard-Betriebsanweisung, 10er-Paket

990 € netto

10 Betriebsanweisungen, 99 € je Anweisung

  • Aus Ihren Unterlagen für Ihren Betrieb erstellt
  • Mit Ihrem Logo und Ihren Betriebsdaten
  • Als PDF zum Aushang und als Word-Datei
  • Vor der Auslieferung fachlich geprüft

Maßanfertigung in Ihrem Layout (Logo, Farben), bis 3 Seiten, mit Unterweisungsnachweis und einer Rückmeldungsrunde: 199 € netto je Anweisung, 1.290 € netto im 10er-Paket (129 € je Anweisung) – bei größerem Umfang Angebot über das Anfrageformular

Preise netto, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen; die Rechnung trägt Ihre UID-Nummer. Bis zum Start der Online-Bestellung nehmen wir Aufträge über das Anfrageformular an und melden uns innerhalb eines Werktages.

So funktioniert es

Vier Schritte bis zur fertigen Betriebsanweisung

  1. 1

    Unterlagen hochladen

    Bedienungsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt, Ihr Logo und ein paar Angaben zum Arbeitsplatz. Fotos helfen, sind aber kein Muss.

  2. 2

    Betriebsanweisung erstellen

    Aus Ihren Unterlagen entsteht eine Betriebsanweisung für Ihren Betrieb: Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und im Notfall, Erste Hilfe.

  3. 3

    Fachlich prüfen

    Eine Sicherheitsfachkraft prüft jede Betriebsanweisung, bevor sie zu Ihnen geht. Unklarheiten klären wir kurz per E-Mail oder Telefon.

  4. 4

    Als PDF und Word erhalten

    Sie erhalten die fertige Betriebsanweisung zum Aushang am Arbeitsplatz und als Grundlage für die Unterweisung Ihrer Arbeitnehmer.

Rechtsgrundlagen

Was das ASchG und die AM-VO verlangen

In Österreich ist § 14 ASchG die Grundlage für alle Betriebsanweisungen. Für Arbeitsmittel kommt die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) hinzu.

§ 14 Abs. 5 ASchG
„Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen zur Verfügung zu stellen. Diese Anweisungen sind erforderlichenfalls am Arbeitsplatz auszuhängen.“

Für schriftliche Anweisungen gilt auch § 14 Abs. 4: Wer der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, erhält sie in der Muttersprache oder einer sonstigen verständlichen Sprache.

§ 5 Abs. 6 AM-VO
„Bei den Unterweisungen sind Bedienungsanleitungen der Hersteller und innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu berücksichtigen. Diese Unterlagen sind den ArbeitnehmerInnen zur Verfügung zu stellen.“
§ 23 Abs. 2 AM-VO (selbstfahrende Arbeitsmittel, etwa Stapler)
„Für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen.“

Für Krane gilt dasselbe nach § 19 Abs. 1 AM-VO.

Wortlaut geprüft am 2. Oktober 2026 anhand des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) .

Jörg Lemmerer

Wer dahintersteht

Jörg Lemmerer, Ingenieurbüro LEMCON.TECH

  • Acht Jahre lang (2014 bis 2022) Arbeitsinspektor beim Arbeitsinspektorat Salzburg
  • mehr als 1.800 Betriebsbesichtigungen
  • 20 Jahre Industrie, zuletzt in der Produktionsleitung
  • Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation für Österreich und Deutschland
Mehr über mich

Häufige Fragen

Muss ich in Österreich Betriebsanweisungen haben?
§ 14 Abs. 5 ASchG verlangt schriftliche Betriebsanweisungen „erforderlichenfalls“, also dort, wo die Evaluierung es ergibt. Für selbstfahrende Arbeitsmittel wie Stapler (§ 23 Abs. 2 AM-VO) und für Krane (§ 19 Abs. 1 AM-VO) sind sie ausdrücklich vorgeschrieben. Bei der Unterweisung zu Arbeitsmitteln sind innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 6 AM-VO).
Was brauchen Sie von mir?
Die Bedienungsanleitung des Herstellers oder das Sicherheitsdatenblatt, Ihr Logo und kurze Angaben zum Arbeitsplatz. Fotos helfen. Fehlt etwas, fragen wir nach.
Was kostet eine Betriebsanweisung?
149 € netto je Standard-Betriebsanweisung (einseitig, aus einer geprüften Vorlage und Ihren Angaben, als PDF und Word). Mit dem 10er-Paket bestellen Sie zehn Standard-Betriebsanweisungen für 990 € netto, also 99 € je Anweisung. Eine Maßanfertigung in Ihrem Layout, bis 3 Seiten, mit Unterweisungsnachweis und einer Rückmeldungsrunde kostet 199 € netto je Anweisung oder 1.290 € netto im 10er-Paket; bei größerem Umfang erhalten Sie ein Angebot. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen; die Rechnung trägt Ihre UID-Nummer.
In welchem Format erhalte ich die Betriebsanweisung?
Als PDF zum Ausdrucken und Aushängen und als Word-Datei, falls Sie später selbst etwas ergänzen möchten. Ihr Logo und Ihre Betriebsdaten sind bereits eingesetzt.
Muss die Betriebsanweisung ausgehängt werden?
§ 14 Abs. 5 ASchG verlangt, Betriebsanweisungen erforderlichenfalls am Arbeitsplatz auszuhängen. Ob das bei Ihnen nötig ist, ergibt sich aus der Evaluierung. Wo die Anweisung beim Arbeiten gebraucht wird, gehört sie in der Regel dorthin.
In welcher Sprache wird die Betriebsanweisung erstellt?
Auf Deutsch. Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, müssen schriftliche Anweisungen in ihrer Muttersprache oder einer sonstigen für sie verständlichen Sprache erhalten (§ 14 Abs. 4 und 5 ASchG). Weitere Sprachen auf Anfrage.
Ersetzt die Betriebsanweisung die Unterweisung?
Nein. Die Betriebsanweisung ist die schriftliche Grundlage. Die Unterweisung muss nachweislich und während der Arbeitszeit erfolgen, und Sie müssen sich vergewissern, dass Ihre Arbeitnehmer sie verstanden haben (§ 14 Abs. 1 und 4 ASchG).
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
Das Ingenieurbüro LEMCON.TECH in Bad Ischl. Jede Betriebsanweisung prüft eine Sicherheitsfachkraft, bevor Sie sie erhalten.

Betriebsanweisung für Ihren Betrieb in Österreich

Standard-Betriebsanweisung: 149 € netto einzeln, 990 € netto im 10er-Paket.