Aus der Praxis

ML & KI – nur für große Konzerne?

Jörg Lemmerer
#DatenMitDenken

Künstliche Intelligenz revolutioniert auch die Arbeitssicherheit. Bilderkennungssysteme überwachen PSA-Compliance, Algorithmen analysieren Unfallmuster, und ML-basierte Sensoren warnen vor Gefahrensituationen. Doch der Einsatz dieser Technologien unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben nach österreichischem Arbeitsschutzrecht.

Arbeitsplatzevaluierung bei KI-Systemen

Jede Einführung von KI-gestützten Sicherheitssystemen erfordert eine systematische Arbeitsplatzevaluierung nach § 4 ASchG. Dabei sind nicht nur die technischen Schutzfunktionen zu bewerten, sondern auch:

  • Datenschutzrechtliche Aspekte: Überwachung von Arbeitnehmern durch KI-Kameras
  • Psychische Belastungen: Stress durch permanente KI-Überwachung
  • Fehlalarme und Systemausfälle: Auswirkungen auf Arbeitsabläufe
  • Mensch-Maschine-Schnittstelle: Verständlichkeit von KI-generierten Warnungen

Prüfpflichten für intelligente Sicherheitssysteme

KI-basierte Sicherheitseinrichtungen unterliegen der AM-VO, wenn sie als Arbeitsmittel eingesetzt werden. Besonders relevant:

Sicherheitsbezogene Steuerungen (SIL-Systeme):

  • Wiederkehrende Prüfungen nach Herstellervorgaben
  • Dokumentation von Software-Updates und Algorithmus-Änderungen
  • Funktionsprüfungen der KI-Erkennungslogik

Überwachungssysteme:

  • Kalibrierung von Sensoren und Kameras
  • Validierung der KI-Algorithmen auf Erkennungsgenauigkeit
  • Prüfung der Datenübertragung und Alarmweiterleitung

Mitarbeiterschulung und Information

Nach § 12 ASchG müssen Arbeitnehmer über KI-Systeme am Arbeitsplatz unterrichtet werden:

SchulungsinhaltRechtliche GrundlagePraktische Umsetzung
Funktionsweise des KI-Systems§ 12 Abs 1 ASchGVerständliche Erklärung der Erkennungslogik
Reaktion auf KI-Warnungen§ 15 ASchG (Mitwirkungspflicht)Handlungsanweisungen bei Alarmen
Grenzen der KI-Erkennung§ 12 Abs 2 ASchGAufklärung über mögliche Fehldetektionen
Datenschutz und ÜberwachungDSG, DSGVOInformation über Datenverarbeitung

Haftungsfragen bei KI-Fehlentscheidungen

Die Verantwortung für Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber – auch bei KI-Einsatz. Kritische Rechtsfragen:

Algorithmus-Transparenz: Können Sie nachvollziehen, warum das KI-System eine Entscheidung getroffen hat?

Wartung und Updates: Werden Sicherheits-Updates zeitnah eingespielt? Dokumentieren Sie Änderungen?

Ausfallsicherheit: Welche Backup-Systeme greifen bei KI-Systemausfall?

Datenschutz bei Überwachungs-KI

Besonders heikel: KI-Kameras zur PSA-Überwachung oder Verhaltensanalyse. Hier greifen:

  • Betriebsvereinbarungen nach § 96 ArbVG
  • Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art 35 DSGVO
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen Sicherheitsgewinn und Eingriffstiefe

Praxistipp für die Implementierung

  1. Vor der Einführung: Arbeitsplatzevaluierung durchführen, Betriebsrat einbinden
  2. Während der Installation: Prüfprotokoll erstellen, Schulungskonzept entwickeln
  3. Im Betrieb: Regelmäßige Validierung der KI-Performance, Dokumentation von Fehlalarmen
  4. Bei Updates: Neue Arbeitsplatzevaluierung prüfen, Mitarbeiter nachschulen

KI kann die Arbeitssicherheit erheblich verbessern – wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen von Anfang an mitgedacht werden.

Welche Erfahrungen haben Sie mit KI-gestützten Sicherheitssystemen gemacht? Diskutieren Sie gerne Ihre spezifischen Herausforderungen.

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