Aus der Praxis

Checkliste für die Eigenüberprüfung

Jörg Lemmerer
#KlartextBehoerde
Checkliste für die Eigenüberprüfung

Was die Eigenüberprüfung nach der GewO konkret verlangt

Die Eigenüberprüfung ist keine informelle Begehung. Der Betreiber hat systematisch zu prüfen, ob

  • die Anlage dem Inhalt des Genehmigungsbescheids entspricht,
  • alle bescheidmäßigen Auflagen erfüllt sind,
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren, und
  • vorgeschriebene Prüfnachweise vorliegen und aktuell sind.

Checkliste: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen

Die folgende Übersicht strukturiert die wesentlichen Prüfpunkte. Sie ersetzt nicht die anlagenspezifische Betrachtung, gibt aber eine belastbare Grundstruktur. 📋

PrüfbereichKonkrete PrüffrageErgebnis / BefundMaßnahmenfrist
BescheidabgleichEntspricht der Ist-Zustand der Anlage (Lage, Ausstattung, Betriebsweise) dem Genehmigungsbescheid?
AuflagenerfüllungSind alle bescheidmäßigen Auflagen (technisch, organisatorisch, baulich) nachweislich umgesetzt?
Änderungen seit letzter PrüfungWurden Änderungen an der Anlage vorgenommen – und falls ja: waren diese genehmigungspflichtig?
SchutzeinrichtungenSind alle vorgeschriebenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen vorhanden, funktionsfähig und geprüft (z. B. Abschirmungen, Not-Halt, Brandschutzabschlüsse)?
Lüftung / AbsaugungEntsprechen Lüftungs- und Absauganlagen dem bescheidmäßig festgelegten oder behördlich anerkannten Stand?
PrüfnachweiseLiegen alle vorgeschriebenen Prüfbescheinigungen vor (z. B. für Druckgeräte, Hebezeuge, elektrische Anlagen)? Sind sie aktuell?
Lagerung gefährlicher StoffeEntspricht die Lagerung von Gefahrstoffen den Auflagenvorgaben (Menge, Behältnis, Bereich)?
Betriebsanweisung / KennzeichnungSind betriebsinterne Anweisungen, Sicherheitskennzeichen und Flucht-/Rettungswegkennzeichnung vollständig und aktuell?

Der häufigste Fehler: Die Frist läuft unbemerkt ab ⚠️

In der betrieblichen Praxis fehlt oft eine einfache Fristenkontrolle. Die letzte Eigenüberprüfung liegt in einem Ordner, der nächste Termin ist nirgends eingetragen. Wenn die Behörde im Rahmen einer Kontrolle nach dem Prüfnachweis fragt, kann sich herausstellen, dass der maßgebliche Zeitraum längst überschritten ist.

Empfehlung: Datum der letzten Eigenüberprüfung und den spätesten Folgetermin schriftlich festhalten – und in das betriebliche Terminmanagement aufnehmen. Zusätzlich empfiehlt es sich zu prüfen, ob der Genehmigungsbescheid ein kürzeres Prüfintervall vorschreibt; das wird häufig übersehen.

Wer kann die Eigenüberprüfung durchführen?

In vielen Betrieben übernimmt die Überprüfung die interne Betriebsleitung gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft. Ist intern die nötige Fachkunde nicht vorhanden oder soll die Überprüfung zur Vorbereitung auf eine behördliche Kontrolle besonders belastbar sein, empfiehlt sich die Einbindung einer externen Fachperson.

Das Ingenieurbüro Lemmerer begleitet Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Eigenüberprüfung – als externe Sicherheitsfachkraft mit dem Blick auf das, was die Behörde tatsächlich erwartet.

Haben Sie Fragen zur Eigenüberprüfung Ihrer Anlage, zur Fristenkontrolle oder zur Dokumentation? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gerne auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bescheid ein kürzeres Prüfintervall vorschreibt.

Quellen

  1. WKO Merkblatt: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – GewO 1994, WKO (wko.at), abgerufen 2024
  2. Arbeitsinspektion: Leitfaden für die Praxis im Betrieb – Selbstüberprüfung, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft / Zentral-Arbeitsinspektorat (arbeitsinspektion.gv.at)
  3. Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2023, Zentral-Arbeitsinspektorat, Stand August 2024 (arbeitsinspektion.gv.at)

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