Aus der Praxis

Hebezeuge: Kennzeichnung und Prüfung

Aktualisiert 05. März 2026 Jörg Lemmerer
#SicherIstSicher
Beitragsbild: Hebezeuge: Kennzeichnung und Prüfung
Beitragsbild: Hebezeuge: Kennzeichnung und Prüfung

Hebezeuge sind in vielen Betrieben unverzichtbar – doch ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung und regelmäßige Prüfung werden sie zur Gefahr. Mit 752.125 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2024 zeigt sich: Präventive Maßnahmen sind entscheidend für die Arbeitssicherheit. 🏗️

Rechtliche Grundlagen für Kennzeichnung

Hebezeuge unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und benötigen eine CE-Kennzeichnung. In Österreich regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Anforderungen an Kennzeichnung und Inverkehrbringen.

KennzeichnungInhaltRechtsgrundlage
CE-KennzeichnungKonformitätserklärungMaschinenrichtlinie 2006/42/EG
HerstellerangabenName, Typ, BaujahrProdSG
TragfähigkeitMax. zulässige Last in kgÖNORM EN 13135
PrüfplaketteDatum, Prüfer, nächste PrüfungAM-VO § 8

Prüfpflichten nach österreichischem Recht

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) legt eindeutige Prüffristen fest. Diese sind nicht verhandelbar und müssen unabhängig von Herstellerangaben eingehalten werden.

Erstprüfung vor Inbetriebnahme

Nach AM-VO § 8 muss jedes Hebezeug vor der ersten Verwendung durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese Prüfung dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand bei Inbetriebnahme.

Wiederkehrende Prüfungen

Hebezeug-ArtPrüffristRechtsgrundlage
Krane bis 1 tjährlichAM-VO § 8
Krane über 1 tjährlichAM-VO § 8
KettenzügejährlichAM-VO § 8
WindenjährlichAM-VO § 8
AnschlagmitteljährlichAM-VO § 8

Befähigte Personen und Prüfkompetenz

Nur befähigte Personen dürfen Hebezeuge prüfen. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Technik, der Vorschriften und praktische Erfahrung verfügen. Die AUVA bietet entsprechende Ausbildungen an.

Prüfumfang nach ÖNORM EN 12644

  • Sichtprüfung aller tragenden Teile
  • Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Belastungsprüfung mit 1,1-facher Nennlast
  • Dokumentation aller Befunde

Praktische Umsetzung im Betrieb

Der Zeitdruck im Arbeitsalltag erhöht das Unfallrisiko erheblich – 51% der Betriebe berichten davon. Umso wichtiger ist eine systematische Organisation der Prüfungen. 📋

Prüfplanung und -dokumentation

MaßnahmeVerantwortungHäufigkeit
Prüftermine planenSicherheitsfachkraftjährlich
Prüfungen durchführenbefähigte Personnach AM-VO § 8
Dokumentation führenArbeitgeberfortlaufend
Mängel behebenInstandhaltungsofort

Sofortmaßnahmen bei Mängeln

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, muss das Hebezeug sofort stillgelegt werden. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach Mängelbehebung und erfolgreicher Nachprüfung zulässig.

Moderne Ansätze in der Praxis

Digitale Prüfprotokolle und QR-Code-Kennzeichnungen erleichtern die Verwaltung. Viele Betriebe nutzen mittlerweile Apps für die Dokumentation, was die Effizienz deutlich steigert.

Mit 32% körperlichen Belastungen durch schweres Heben im Handel zeigt sich: Präventive Maßnahmen schützen nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor langfristigen Gesundheitsschäden. ⚖️

Starten Sie jetzt mit einer systematischen Überprüfung Ihrer Hebezeuge. Erstellen Sie einen Prüfplan für 2025 und sorgen Sie für die Schulung Ihrer Mitarbeiter. Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Umsetzung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl befähigter Personen? Kontaktieren Sie uns – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb.


Quellen:

– DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 (DGUV)

– Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) 2024 (Rechtsinformationssystem)

– AUVA-Unfallstatistik 2024 (AUVA)

– ÖNORM EN 13135 Krane – Sicherheit (Austrian Standards)

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