Aus der Praxis

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP): Aufgaben, Rechte, Pflichten

Jörg Lemmerer
#SicherIstSicher

Sicherheitsvertrauenspersonen im Betrieb gezielt nutzen – nicht nur „weil es das Gesetz verlangt“

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind in vielen Betrieben vorhanden, werden aber oft zu spät oder zu wenig einbezogen. Für Sicherheitsfachkräfte, Führungskräfte und Betriebsleitung sind sie ein zentraler Hebel, um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ArbeitnehmerInnenschutz wirksam im Alltag zu verankern.

Rolle der Sicherheitsvertrauenspersonen im System des Arbeitnehmerschutzes

Sicherheitsvertrauenspersonen sind vom Arbeitgeber bestellte Beschäftigte, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes vertreten. Sie sind Bindeglied zwischen Belegschaft, Arbeitgeber, Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner und Betriebsrat.

Rechtliche Basis in Österreich ist insbesondere:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) §§ 10, 11
  • Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO BGBl. Nr. 172/1996)

Wichtig: Sicherheitsvertrauenspersonen haben eine Unterstützungs- und Vertretungsfunktion, sie übernehmen keine Verantwortung des Arbeitgebers. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bleibt immer bei der Arbeitgeberseite und der Führungsebene.

Wann Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen sind

Nach § 10 ASchG sind Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Zahl der Sicherheitsvertrauenspersonen richtet sich nach der Betriebsgröße und der Art der Gefährdungen; dafür gilt die Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO).

Für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsleitungen wichtig:

  • Prüfen, ob die Anzahl der bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen den Vorgaben der SVP-VO entspricht.
  • Darauf achten, dass Sicherheitsvertrauenspersonen in verschiedenen Bereichen, Schichten und Standorten vertreten sind, wenn dort unterschiedliche Gefährdungen bestehen.
  • Bei wesentlichen Änderungen der Mitarbeiterzahl oder der Tätigkeiten überprüfen, ob die Bestellung von weiteren Sicherheitsvertrauenspersonen erforderlich ist.

Zentrale Aufgaben von Sicherheitsvertrauenspersonen

Sicherheitsvertrauenspersonen sind keine „Mini-Sicherheitsfachkräfte“, sondern Interessenvertreter für Sicherheit und Gesundheit. Typische Aufgabenbereiche:

Beteiligung an der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren

  • Mitarbeit bei der Evaluierung nach § 4 ASchG (Gefährdungsbeurteilung), zum Beispiel:
  • Hinweise auf reale Arbeitsabläufe, Abkürzungen und „inoffizielle“ Routinen
  • Einbringen von Erfahrungen aus Unfällen, Beinaheereignissen und Beschwerden
  • Mitwirkung bei der Festlegung von Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes

Nutzen für Führung und Sicherheitsfachkraft:

  • Realitätscheck der Beurteilung, weil Sicherheitsvertrauenspersonen die Praxis und Akzeptanz der Maßnahmen gut einschätzen können.
  • Frühzeitiges Erkennen von Schwachstellen, bevor es zu Unfällen kommt.

Information und Weitergabe von Sicherheitswissen

  • Unterstützung bei der Information der Beschäftigten über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Änderungen im Betrieb.
  • Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen für sichere Arbeitsweisen, persönliche Schutzausrüstung und Meldung von Mängeln.
  • Vermittlung bei Unsicherheiten oder Konflikten – beispielsweise zwischen Produktionsdruck und Sicherheitsanforderungen.

Mitwirkung bei Untersuchungen, Besichtigungen und Maßnahmen

  • Teilnahme an Betriebsbegehungen durch Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner und Arbeitsinspektion (§ 85 ASchG, § 4 Abs. 8 ArbIG).
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen:
  • Sicht der Beschäftigten einbringen
  • Praktikable Verbesserungen mitentwickeln
  • Mitarbeit bei der Umsetzung und Kontrolle von Verbesserungsmaßnahmen im Arbeitsbereich.

Vertretung der Interessen der Beschäftigten

  • Entgegennahme von Anliegen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen zu Sicherheit und Gesundheit.
  • Unterstützung der Beschäftigten, wenn sie Gefährdungen oder Mängel melden möchten.
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder, falls vorhanden, dem Arbeitsschutzausschuss gemäß § 88 ASchG.

Damit wird die Sicherheitsvertrauensperson zur „Ansprechstelle auf Augenhöhe“ im Team – das stärkt die Sicherheitskultur und erleichtert Führungskräften die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Rechte von Sicherheitsvertrauenspersonen

Damit Sicherheitsvertrauenspersonen ihre Aufgaben wirksam erfüllen können, benötigen sie klare Rechte. Wichtige Punkte nach ASchG und SVP-VO:

Informations- und Anhörungsrechte

  • Recht auf Information über:
  • Ergebnisse der Evaluierung (§ 4 ASchG)
  • Unfälle und Beinaheunfälle
  • geplante Änderungen von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren, Organisation, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben (§ 11 ASchG).
  • Recht auf Anhörung vor der Einführung oder Änderung von Maßnahmen, die den Arbeitnehmerschutz betreffen.

Praxisnutzen:

  • Frühzeitige Einbindung verhindert spätere Akzeptanzprobleme und teure Nachbesserungen.

Beteiligungsrechte

  • Teilnahme an Begehungen, Besprechungen und Sitzungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit.
  • Möglichkeit, Vorschläge für Verbesserungen einzubringen.
  • Recht, Missstände und Gefahren an den Arbeitgeber bzw. an die nächste Führungsebene heranzutragen.

Sicherheitsfachkräfte können dieses Beteiligungsrecht gezielt nutzen, indem sie Sicherheitsvertrauenspersonen bei relevanten Projekten fix mit einplanen.

Schulungs- und Fortbildungsrechte

  • Anspruch auf geeignete Ausbildung und Fortbildung zur Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsvertrauensperson; die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 ASchG iVm SVP-VO).
  • Die Ausbildung muss während der Arbeitszeit erfolgen oder wie Arbeitszeit angerechnet werden.
  • Aktualisierung der Kenntnisse bei Änderungen von Arbeitsverfahren, bei neuen Gefährdungen oder geänderten rechtlichen Vorgaben.

Empfehlung: Schulungen nicht nur „Mindeststandard“, sondern gezielt auf die betrieblichen Risiken ausrichten (zum Beispiel Maschinen, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit, psychische Belastungen).

Schutz vor Benachteiligung

  • Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Dieser arbeitsrechtliche Schutz ergibt sich insbesondere aus allgemeinen Benachteiligungsverboten und spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. § 9 AVRAG für privatrechtlich Beschäftigte sowie Parallelbestimmungen im öffentlichen Dienstrecht).
  • Dazu zählen insbesondere:
  • keine Schlechterstellung bei Versetzung, Beurteilung, Entgelt
  • keine Einschüchterung oder Drohung aufgrund sicherheitsbezogener Meldungen oder der Mitarbeit im Arbeitnehmerschutz

Betriebsleitung und Führungskräfte sollten dieses Benachteiligungsverbot aktiv kommunizieren – das stärkt das Vertrauen und die Bereitschaft, Probleme offen anzusprechen.

Pflichten von Sicherheitsvertrauenspersonen

Mit den Rechten gehen Pflichten einher. Zu den typischen Pflichten gehören:

  • Vertraulicher Umgang mit personenbezogenen Informationen (zum Beispiel gesundheitliche Beschwerden, Angst vor Meldung von Mängeln).
  • Sorgfältige und gewissenhafte Ausübung der Funktion, Teilnahme an vereinbarten Terminen, Begehungen und Schulungen.
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Führungskräften, Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner und Betriebsrat.
  • Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen, die für den Schutz anderer Beschäftigter wichtig sind.
  • Einhaltung betrieblicher Regelungen, Betriebsanweisungen und rechtlicher Vorgaben – Sicherheitsvertrauenspersonen haben eine Vorbildfunktion im Arbeitsbereich.

Wichtig: Sicherheitsvertrauenspersonen sind nicht verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften im Betrieb. Diese Verantwortung bleibt bei Arbeitgeber und Führungskräften. Sie haben jedoch die Pflicht, erkannte Gefährdungen und Mängel weiterzugeben und auf Abhilfe zu drängen.

Zusammenarbeit: Sicherheitsfachkraft, Führungskräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen

Ein wirksames Arbeitsschutzsystem entsteht, wenn die Rollen klar sind und gut zusammenspielen:

  • Sicherheitsfachkraft:
  • liefert Fachwissen, Konzepte, Bewertungen und Vorschläge zur Risikominderung
  • führt Begehungen und Unterweisungen durch
  • berät Arbeitgeber und Führungskräfte
  • Führungskräfte und Betriebsleitung:
  • tragen die Verantwortung für Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen
  • stellen Ressourcen, Zeit und Budget zur Verfügung
  • schaffen den Rahmen für eine offene Sicherheitskultur
  • Sicherheitsvertrauenspersonen:
  • geben Rückmeldungen aus der Praxis
  • unterstützen bei der Kommunikation und Akzeptanz von Maßnahmen
  • erkennen frühzeitig Probleme und melden sie

Ein geplanter, regelmäßiger Austausch (zum Beispiel Besprechungen mit klarer Agenda) erhöht die Wirksamkeit deutlich.

Organisatorische Maßnahmen für den sinnvollen Einsatz von Sicherheitsvertrauenspersonen

Damit Sicherheitsvertrauenspersonen ihren Beitrag zur Sicherheit leisten können, sollten Betriebsleitung und Sicherheitsfachkräfte folgende organisatorische Punkte beachten:

Klare Bestellung und Dokumentation

  • Schriftliche Bestellung mit:
  • klarer Funktionsbeschreibung
  • Zuordnung des Wirkungsbereichs (Abteilung, Standort, Schicht)
  • Dokumentation der Bestellung im Arbeitsschutzsystem (zum Beispiel im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 5 ASchG).
  • Meldung der bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen (Name und Wirkungsbereich) an das zuständige Arbeitsinspektorat gemäß §10 Abs. 8 ASchG und SVP-VO.
  • Bekanntgabe im Betrieb: Wer ist Sicherheitsvertrauensperson? Wie ist sie erreichbar?

Zeit- und Ressourcenplanung

  • Ausreichend Arbeitszeit für die Erfüllung der Aufgaben einplanen:
  • Teilnahme an Begehungen, Sitzungen, Unterweisungen
  • Bearbeitung von Anliegen der Beschäftigten
  • Sicherstellen, dass Vorgesetzte diese Zeit respektieren und ermöglichen.
  • Bereitstellung der notwendigen Unterlagen (Evaluierungen, Betriebsanweisungen, Unfallauswertungen).

Einbindung in zentrale Prozesse

  • Fixe Einbindung in:
  • Planung neuer Anlagen, Verfahren oder Arbeitsplätze
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Entwicklung von Unterweisungsinhalten
  • Sicherheitsvertrauenspersonen aktiv in Informationsketten einbeziehen (zum Beispiel Verteiler für Sicherheitsmitteilungen, Änderungen von Vorschriften).

Qualifikation und Entwicklung

  • Systematische Auswahl von geeigneten Personen (Fachkenntnis, Akzeptanz im Team, Kommunikationsfähigkeit).
  • Gezielte Aus- und Fortbildung, abgestimmt auf die betrieblichen Risiken.
  • Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheitsvertrauenspersonen unterschiedlicher Bereiche (zum Beispiel jährliche Sicherheitsvertrauenspersonen-Runde).

Praxis-Tipps für Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte

1. Sicherheitsvertrauenspersonen von Beginn an in Projekte einbinden Schon bei Planung von neuen Maschinen, Umbauten oder neuen Schichtmodellen mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson aus dem betroffenen Bereich beteiligen. Das verbessert Anwenderfreundlichkeit und Akzeptanz von Maßnahmen.

2. Kurze, regelmäßige Abstimmungen statt nur „großer Runden“ Kurze strukturierte Gespräche (zum Beispiel 15 Minuten pro Monat) zwischen Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsvertrauensperson und zuständiger Führungskraft schaffen Kontinuität und senken die Schwelle, Probleme früh zu melden.

3. Sicherheitsvertrauenspersonen sichtbar machen Aushänge, Intranet-Einträge oder Bereichs-Boards mit Foto und Kontaktdaten der Sicherheitsvertrauenspersonen. Das erleichtert die Kontaktaufnahme und zeigt Wertschätzung.

4. Rückmeldungen ernst nehmen – auch wenn sie unbequem sind Wenn Sicherheitsvertrauenspersonen auf Mängel, Zeitdruck oder Regelverstöße hinweisen, ist dies ein Frühwarnsystem, kein Angriff auf die Führung. Transparente Rückmeldung, welche Maßnahmen gesetzt werden (oder warum etwas nicht umgesetzt wird), stärkt das Vertrauen.

5. Erfolge und Verbesserungen kommunizieren Konkrete Beispiele, wo Hinweise von Sicherheitsvertrauenspersonen zu Verbesserungen geführt haben, erhöhen Motivation und Beteiligung im gesamten Team. Kleine „Erfolgsgeschichten“ sind ein wichtiger Teil gelebter Sicherheitskultur. 🌱

6. Schnittstelle zu psychischer Gesundheit nutzen Sicherheitsvertrauenspersonen sind oft erste Anlaufstelle bei Belastungen durch Arbeitsmenge, Organisation, Konflikte oder Schichtsystem. Hier kann die Kooperation mit Arbeitsmedizin, betrieblicher Gesundheitsförderung und Betriebsrat gezielt aufgebaut werden.

Fazit: Sicherheitsvertrauenspersonen als strategische Ressource nutzen

Sicherheitsvertrauenspersonen sind mehr als eine gesetzliche Pflicht. Richtig ausgewählt, qualifiziert und eingebunden, werden sie zu einem starken Partner für Sicherheitsfachkräfte, Führungskräfte und Betriebsleitung:

  • Sie bringen Praxiswissen in die Gefährdungsbeurteilung ein.
  • Sie stärken die Akzeptanz von Maßnahmen im Team.
  • Sie helfen, Unfälle, Ausfälle und Konflikte frühzeitig zu verhindern.
  • Sie sind zentral für eine offene, lernende Sicherheitskultur. 💡

Wer Sicherheitsvertrauenspersonen gezielt fördert und ernst nimmt, investiert direkt in stabile, sichere und gesunde Arbeitsabläufe – und damit in die Zukunftsfähigkeit des Betriebs.

Quellen (Auswahl)

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), insbesondere §§ 4, 5, 10, 11, 88 – Fassung 2024, ris.bka.gv.at
  • Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), insbesondere § 9 – Benachteiligungsverbot für Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner.
  • Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG), insbesondere § 4 und § 8 – Fassung 2024, ris.bka.gv.at.
  • Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO, BGBl. Nr. 172/1996) – Fassung 2024, ris.bka.gv.at
  • AUVA (2023): Sicherheitsvertrauenspersonen – Aufgaben, Bestellung, Zusammenarbeit. auva.at
  • Arbeitsinspektion (2022): Sicherheitsvertrauenspersonen – Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte. arbeitsinspektion.gv.at

Wenn Sie Ihre bestehenden Strukturen mit Sicherheitsvertrauenspersonen überprüfen oder verbessern möchten, unterstützen wir Sie gerne – von der Rollenklärung bis zur praktischen Umsetzung im Betrieb. Stellen Sie uns Ihre konkreten Fragen oder schildern Sie Ihre aktuelle Situation, und wir erarbeiten gemeinsam passende, praxisnahe Lösungen.

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