Aus der Praxis

Wer ist für Sicherheit zuständig – die SFK oder der Chef?

Jörg Lemmerer
#SicherIstSicher

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist klar geregelt – doch in der Praxis entstehen oft Missverständnisse über die Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft (SFK). Ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen bringt Klarheit in diese zentrale Frage. 🎯

Die eindeutige Rechtslage: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung

Gemäß § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist der Arbeitgeber allein für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Diese Grundverantwortung kann nicht delegiert oder übertragen werden – sie bleibt immer beim Arbeitgeber, unabhängig davon, welche Unterstützung er durch Präventivfachkräfte erhält.

Die Sicherheitsfachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion ohne Weisungsbefugnis. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitnehmerschutz, trifft aber keine eigenständigen Entscheidungen.

Aufgabenverteilung im Überblick

RolleVerantwortungBefugnisseBestellung ab
ArbeitgeberVollverantwortung für Sicherheit & GesundheitsschutzEntscheidungs- und WeisungsbefugnisImmer
Sicherheitsfachkraft (SFK)Beratung und fachliche UnterstützungKeine Weisungsbefugnis50 Beschäftigte
Sicherheitsvertrauensperson (SVP)Vertretung der ArbeitnehmerinteressenAnhörungsrecht, KontrollbefugnisMehr als 10 Beschäftigte

Konkrete Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Die SFK berät den Arbeitgeber in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsplatzevaluierung: Fachliche Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung von Gefahren
  • Präventionsmaßnahmen: Vorschläge für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung: Konzeption von Schulungsprogrammen und Sicherheitsunterweisungen
  • Unfallanalyse: Aufklärung von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Vermeidungsstrategien

Wichtig dabei: Die SFK empfiehlt Maßnahmen – die Entscheidung trifft immer der Arbeitgeber.

Die Rolle der Sicherheitsvertrauensperson

Parallel zur SFK gibt es ab mehr als 10 Beschäftigten die Sicherheitsvertrauensperson. Diese wird von den Arbeitnehmern gewählt und vertritt deren Interessen unabhängig. Die SVP hat Anhörungsrechte bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen und kann Kontrollgänge durchführen.

Besonderheit: Die SVP darf nicht als verantwortliche Beauftragte nach dem Verwaltungsstrafgesetz bestellt werden – ihre Unabhängigkeit muss gewährleistet bleiben.

Praktische Konsequenzen für den Betrieb

Diese klare Verantwortungsverteilung hat konkrete Auswirkungen:

Der Arbeitgeber muss:

  • Alle Entscheidungen zu Sicherheitsmaßnahmen selbst treffen
  • Die notwendigen Ressourcen für den Arbeitnehmerschutz bereitstellen
  • SFK und SVP koordinieren und ihre Zusammenarbeit organisieren
  • Bei Verstößen die rechtlichen Konsequenzen tragen

Die SFK kann:

  • Fachliche Expertise einbringen und Lösungswege aufzeigen
  • Bei Meinungsverschiedenheiten ihre Position dokumentieren
  • Den Arbeitgeber über rechtliche Anforderungen informieren
  • Schulungen und Beratungen durchführen

Erfolgreiche Zusammenarbeit gestalten

Eine effektive Sicherheitsorganisation funktioniert nur mit klaren Strukturen und regelmäßiger Kommunikation. Bewährt haben sich:

  • Regelmäßige Sicherheitsbesprechungen zwischen Arbeitgeber, SFK und SVP
  • Dokumentierte Beratungsleistungen der SFK mit Empfehlungen und Entscheidungen
  • Klare Zuständigkeiten für verschiedene Sicherheitsthemen im Betrieb
  • Offener Informationsaustausch über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Die Verantwortung für Sicherheit liegt beim Chef – die Fachexpertise kommt von der SFK. Diese Rollenklarheit ist der Grundstein für wirksamen Arbeitnehmerschutz. 💪


Sie haben Fragen zur Organisation des Arbeitnehmerschutzes in Ihrem Betrieb? Als Ingenieurbüro unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Aufstellung Ihrer Sicherheitsorganisation. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

Quellen

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) | 2024 | BGBl. Nr. 450/1994 i.d.g.F.
  • Sicherheitsvertrauenspersonen | 2024 | arbeitsinspektion.gv.at
  • SFK-Fachausbildung | 2024 | arbeitsinspektion.gv.at
  • Funktionen im Betrieb | 2024 | arbeiterkammer.at

Sie haben einen konkreten Anlass? Oder wollen einfach wissen, wo Sie stehen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. 30 Minuten am Telefon oder via Video. Ich melde mich innerhalb eines Werktages.