Schnittverletzungen an Messern und Maschinen
Aufschnitt-, Gemüseschneide- und Küchenmaschinen haben Schneid- und Einzugsstellen, die bei Reinigung und Störungen besonders gefährlich sind.
- Vor der ersten Verwendung einer Maschine unterweisen, unter anderem über Inbetriebnahme, Beseitigung von Störungen und Schutzeinrichtungen. § 5 Abs. 2 AM-VO
- Reinigen und Störungen beseitigen grundsätzlich nicht an laufenden Maschinen und ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindern. § 17 Abs. 1 AM-VO