Restaurants, Gasthäuser, Küchen und Betriebskantinen

Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie

In Küche und Service treffen Messer, heiße Flächen, Fett, nasse Böden und Zeitdruck aufeinander, oft mit Lehrlingen und wechselndem Personal. Die folgenden Pflichten aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und seinen Verordnungen betreffen nahezu jeden Gastronomiebetrieb.

Typische Gefährdungen und Ihre Pflichten

Die Übersicht nennt die Pflichten, die in der Branche Gastronomie am häufigsten zum Tragen kommen, jeweils mit der Fundstelle im österreichischen Recht. Sie ersetzt nicht die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren in Ihrem Betrieb (§ 4 ASchG).

Schnittverletzungen an Messern und Maschinen

Aufschnitt-, Gemüseschneide- und Küchenmaschinen haben Schneid- und Einzugsstellen, die bei Reinigung und Störungen besonders gefährlich sind.

  • Vor der ersten Verwendung einer Maschine unterweisen, unter anderem über Inbetriebnahme, Beseitigung von Störungen und Schutzeinrichtungen. § 5 Abs. 2 AM-VO
  • Reinigen und Störungen beseitigen grundsätzlich nicht an laufenden Maschinen und ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindern. § 17 Abs. 1 AM-VO

Verbrennungen und Hitze

Herde, Fritteusen, Kombidämpfer und heißes Geschirr: In der Küche sind Hitze und Dampf Dauerbelastung.

  • Arbeitsplätze so gestalten, dass Hitze, Wärmestrahlung und Nässe die Beschäftigten möglichst gering belasten. § 66 Abs. 2 ASchG
  • Wo eine Gefahr bleibt, geeignete Schutzausrüstung wie Hitzeschutzhandschuhe zur Verfügung stellen. § 69 Abs. 2 ASchG

Fettbrand

Brennendes Speiseöl lässt sich nicht mit Wasser löschen. Löschmittel und Übung müssen zur Küche passen.

  • Geeignete Vorkehrungen gegen Brände treffen und ausreichende, geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereithalten. § 25 Abs. 1 und 3 ASchG
  • Bei der Auswahl der Löschhilfen die Brandklassen der vorhandenen Einrichtungen und Materialien berücksichtigen, für Speiseöl und Fett also dafür geeignete Löschmittel. § 42 Abs. 1 AStV
  • Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. § 25 Abs. 4 ASchG

Ausrutschen und Stolpern

Nasse und fettige Böden sind in Küche, Spüle und Schank eine häufige Unfallursache.

  • Fußböden müssen befestigt, trittsicher und rutschhemmend sein und dürfen keine Stolperstellen aufweisen. § 6 Abs. 1 AStV
  • Wo zur Reinigung größere Flüssigkeitsmengen verwendet werden, braucht der Boden ein Gefälle zu einem Abfluss. § 6 Abs. 2 Z 1 AStV

Heben und Tragen

Getränkekisten, Lieferungen, große Töpfe: Lasten werden in der Gastronomie oft unter Zeitdruck und über Stufen bewegt.

  • Manuelles Heben und Tragen durch Organisation oder geeignete Hilfsmittel vermeiden. § 64 Abs. 2 ASchG
  • Wo es sich nicht vermeiden lässt: Last, Kraftaufwand und Arbeitsumgebung in der Evaluierung berücksichtigen und genaue Anweisungen zur Handhabung geben. § 64 Abs. 3 und 5 ASchG

Jugendliche und Lehrlinge

Für Jugendliche gelten eigene Regeln, die über das ASchG hinausgehen.

  • Vor Beginn der Beschäftigung die Gefahren für Jugendliche ermitteln. § 23 Abs. 1 KJBG
  • Jugendliche vor der Arbeitsaufnahme unterweisen und die Unterweisung mindestens jährlich wiederholen. § 24 Abs. 1 und 3 KJBG
  • Für bestimmte gefährliche Arbeitsmittel gelten Verbote und Beschränkungen, etwa für Schneidemaschinen mit Handbeschickung oder Handvorschub. Brot- und Wurstschneidemaschinen sind davon ausgenommen. § 6 Abs. 1 Z 4 KJBG-VO

Stand der Rechtsvorschriften: 2. Oktober 2026. Alle Fundstellen sind am Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) geprüft.

Unterstützung für Ihren Betrieb

LEMCON.TECH arbeitet dafür aus der Ferne: per Videotermin und E-Mail. So erhalten Sie fachliche Unterstützung, ohne dass jemand anreisen muss.

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Unterweisungsvideos im Abo

Kurze Videos mit österreichischem Rechtsbezug. Verständnisfragen für Ihre Unterweisung zeigen, ob sie verstanden wurde (§ 14 Abs. 4 ASchG); über Fragen und Schwelle entscheiden Sie als Arbeitgeber. Ihr Unterweisungsnachweis dient Ihrer Dokumentation, denn die Unterweisung muss nachweislich erfolgen (§ 14 Abs. 1 ASchG). Die Videos ersetzen nicht die Unterweisung am konkreten Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 3 ASchG), sie nehmen ihr den allgemeinen Teil ab. Das Modul „Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb" ergänzt außerdem die persönliche Erstunterweisung, ersetzt sie nicht.

Themen für Gastronomie:

  • Maschinen und Arbeitsmittel sicher bedienen
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Heben, Tragen und manuelle Lastenhandhabung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Erste Hilfe und Notfallorganisation
  • Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb

Die fünf oben markierten Module jeweils als SCORM-Paket für Lernplattformen und als Einzellink mit Verständnisfragen und Unterweisungsnachweis, in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Rumänisch, Türkisch, Ungarisch). Alle Themen sind in Vorbereitung – jetzt anfragen.

Jetzt vormerken Mehr zu den Unterweisungsvideos

Betriebsanweisungen für Österreich und Deutschland

Schriftliche Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, zum Aushang am Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 5 ASchG). Erstellt für Betriebe in Österreich und in Deutschland.

Typisch in der Branche Gastronomie:

  • Aufschnittmaschine
  • Fritteuse
  • Kombidämpfer
  • Grill- und Backofenreiniger
Betriebsanweisungen anfragen

Remote-Unterstützung bei Evaluierung und Unterweisung

Laufend im Abo oder für eine einzelne Frage. Die Konditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail.

  • Durchsicht Ihrer Evaluierung und Ihrer Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§§ 4 und 5 ASchG)
  • Unterweisungsplan: wer, wann, zu welchem Thema (§ 14 Abs. 2 und 3 ASchG)
  • Prüffristen für Ihre Arbeitsmittel im Überblick (§ 37 ASchG, AM-VO)
  • Unterweisungsplan für Lehrlinge mit den jährlichen Wiederholungen nach § 24 KJBG
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Sobald die Unterweisungsvideos für Ihre Branche verfügbar sind, erhalten Sie eine E-Mail. Zu Betriebsanweisungen und Remote-Unterstützung antworten wir Ihnen ebenfalls per E-Mail.

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