Lebensmittelherstellung und -verarbeitung

Arbeitnehmerschutz in der Lebensmittelherstellung

In der Lebensmittelherstellung laufen Maschinen im Takt, Räume sind kalt und nass, und gereinigt wird mit kräftiger Chemie. Viele Unfälle passieren nicht im Normalbetrieb, sondern beim Reinigen und beim Beheben von Störungen. Diese Pflichten aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und seinen Verordnungen stehen dabei im Mittelpunkt.

Typische Gefährdungen und Ihre Pflichten

Die Übersicht nennt die Pflichten, die in der Branche Lebensmittel am häufigsten zum Tragen kommen, jeweils mit der Fundstelle im österreichischen Recht. Sie ersetzt nicht die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren in Ihrem Betrieb (§ 4 ASchG).

Maschinen: Schneid-, Quetsch- und Einzugsstellen

Schneid-, Füll- und Verpackungsmaschinen sind durch Schutzeinrichtungen gesichert, die bei Reinigung und Störung oft überbrückt werden.

  • Reinigen und Störungen beseitigen grundsätzlich nur im Stillstand und ein unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten verhindern. § 17 Abs. 1 AM-VO
  • Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Verkleidungen und Not-Aus nach dem Aufstellen und nach Reparaturen auf ihre Funktion kontrollieren. § 13 Abs. 1 und 2 AM-VO
  • Vor der ersten Verwendung unterweisen, unter anderem über Störungsbeseitigung, Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen. § 5 Abs. 2 AM-VO

Kühl- und Tiefkühlräume

Wer in einem Kühlraum eingeschlossen wird oder lange in der Kälte arbeitet, ist ernsthaft gefährdet.

  • Türen begehbarer Kühlräume müssen auch von innen zu öffnen sein. Versperrt werden dürfen sie nur, wenn sich Eingeschlossene bemerkbar machen oder selbst befreien können. § 15 Abs. 1 KAV
  • Lässt sich die Belastung durch Arbeiten in Kühlräumen nicht anders verringern, sind organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsunterbrechungen oder Erholzeiten zu treffen. § 66 Abs. 3 ASchG
  • Gegen Kälte geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. § 69 Abs. 2 ASchG

Reinigungs- und Desinfektionschemie

Schaumreinigung, Desinfektion und Reinigung im Kreislauf arbeiten mit stark sauren oder alkalischen Mitteln.

  • Gefährliche Arbeitsstoffe ermitteln und ihre Gefahren beurteilen. § 41 Abs. 1 und 2 ASchG
  • Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten mit erhöhter Exposition: alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, die Dauer verkürzen, Schutzausrüstung verwenden lassen und nur die nötige Zahl von Beschäftigten einsetzen. § 43 Abs. 3 ASchG

Lärm

Abfüllung, Verpackung und Kompressoren erreichen schnell gehörgefährdende Pegel.

  • Ermitteln, ob eine Lärmgefährdung besteht, und den Lärm messen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden kann. § 65 Abs. 2 ASchG
  • Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB (Auslösewert) Gehörschutz zur Verfügung stellen und über die Gefahren informieren und unterweisen. § 4 Z 3 VOLV , § 8 Abs. 1 VOLV , § 14 Abs. 1 VOLV
  • Ab dem Expositionsgrenzwert von 85 dB muss der Gehörschutz benutzt werden. § 3 Abs. 1 Z 3 VOLV , § 14 Abs. 1 VOLV

Nasse Böden und schwere Gebinde

Nasse Produktionsräume und das Umsetzen von Kisten und Rohwaren belasten Füße und Rücken.

  • Fußböden müssen trittsicher und rutschhemmend sein und, wo mit viel Wasser gereinigt wird, ein Gefälle zu einem Abfluss haben. § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 AStV
  • Manuelles Heben und Tragen durch Organisation oder geeignete Hilfsmittel vermeiden und, wo das nicht geht, in der Evaluierung berücksichtigen. § 64 Abs. 2 und 3 ASchG

Stand der Rechtsvorschriften: 2. Oktober 2026. Alle Fundstellen sind am Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) geprüft.

Unterstützung für Ihren Betrieb

LEMCON.TECH arbeitet dafür aus der Ferne: per Videotermin und E-Mail. So erhalten Sie fachliche Unterstützung, ohne dass jemand anreisen muss.

in Vorbereitung – jetzt anfragen

Unterweisungsvideos im Abo

Kurze Videos mit österreichischem Rechtsbezug. Verständnisfragen für Ihre Unterweisung zeigen, ob sie verstanden wurde (§ 14 Abs. 4 ASchG); über Fragen und Schwelle entscheiden Sie als Arbeitgeber. Ihr Unterweisungsnachweis dient Ihrer Dokumentation, denn die Unterweisung muss nachweislich erfolgen (§ 14 Abs. 1 ASchG). Die Videos ersetzen nicht die Unterweisung am konkreten Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 3 ASchG), sie nehmen ihr den allgemeinen Teil ab. Das Modul „Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb" ergänzt außerdem die persönliche Erstunterweisung, ersetzt sie nicht.

Themen für Lebensmittel:

  • Maschinen und Arbeitsmittel sicher bedienen
  • Lärm und Gehörschutz
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Gefahrstoffe und chemische Arbeitsstoffe (GHS/CLP)
  • Hitze, Kälte und Arbeiten im Freien
  • Heben, Tragen und manuelle Lastenhandhabung
  • Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb

Die fünf oben markierten Module jeweils als SCORM-Paket für Lernplattformen und als Einzellink mit Verständnisfragen und Unterweisungsnachweis, in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Rumänisch, Türkisch, Ungarisch). Alle Themen sind in Vorbereitung – jetzt anfragen.

Jetzt vormerken Mehr zu den Unterweisungsvideos

Betriebsanweisungen für Österreich und Deutschland

Schriftliche Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, zum Aushang am Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 5 ASchG). Erstellt für Betriebe in Österreich und in Deutschland.

Typisch in der Branche Lebensmittel:

  • Schneid-, Füll- und Verpackungsmaschinen
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Kühl- und Tiefkühlräume
  • Hubwagen und Stapler
Betriebsanweisungen anfragen

Remote-Unterstützung bei Evaluierung und Unterweisung

Laufend im Abo oder für eine einzelne Frage. Die Konditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail.

  • Durchsicht Ihrer Evaluierung und Ihrer Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§§ 4 und 5 ASchG)
  • Unterweisungsplan: wer, wann, zu welchem Thema (§ 14 Abs. 2 und 3 ASchG)
  • Prüffristen für Ihre Arbeitsmittel im Überblick (§ 37 ASchG, AM-VO)
  • Ablauf für Reinigung und Störungsbeseitigung an Maschinen, abgestimmt auf § 17 AM-VO
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Sobald die Unterweisungsvideos für Ihre Branche verfügbar sind, erhalten Sie eine E-Mail. Zu Betriebsanweisungen und Remote-Unterstützung antworten wir Ihnen ebenfalls per E-Mail.

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