Maschinen: Schneid-, Quetsch- und Einzugsstellen
Schneid-, Füll- und Verpackungsmaschinen sind durch Schutzeinrichtungen gesichert, die bei Reinigung und Störung oft überbrückt werden.
- Reinigen und Störungen beseitigen grundsätzlich nur im Stillstand und ein unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten verhindern. § 17 Abs. 1 AM-VO
- Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Verkleidungen und Not-Aus nach dem Aufstellen und nach Reparaturen auf ihre Funktion kontrollieren. § 13 Abs. 1 und 2 AM-VO
- Vor der ersten Verwendung unterweisen, unter anderem über Störungsbeseitigung, Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen. § 5 Abs. 2 AM-VO