Lager, Logistik und Umschlag

Arbeitnehmerschutz in Lager und Logistik

Im Lager begegnen sich Stapler, Fußgänger und hohe Regale auf engem Raum. Viele Pflichten betreffen deshalb die Organisation: wer fahren darf, wie die Wege geführt werden und was Regale tragen dürfen.

Typische Gefährdungen und Ihre Pflichten

Die Übersicht nennt die Pflichten, die in der Branche Lager und Logistik am häufigsten zum Tragen kommen, jeweils mit der Fundstelle im österreichischen Recht. Sie ersetzt nicht die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren in Ihrem Betrieb (§ 4 ASchG).

Stapler: Fachkenntnis und Fahrbewilligung

Für das Fahren mit Staplern und anderen selbstfahrenden Geräten gibt es zwei getrennte Voraussetzungen.

  • Wer Hubstapler führt, braucht einen Nachweis der Fachkenntnisse durch Zeugnis. Ausgenommen sind etwa Stapler, die mit Deichsel geführt werden oder die Last nur innerhalb der Radbasis aufnehmen. § 62 Abs. 1 und 2 ASchG , § 2 Z 1 lit. b FK-V , § 3 Abs. 1 Z 3 FK-V
  • Wer ein selbstfahrendes Arbeitsmittel lenkt, braucht zusätzlich eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers. Sie darf erst nach einer gerätebezogenen Unterweisung über die Betriebsanweisung erteilt werden. § 33 Abs. 1 und 2 AM-VO
  • Für die Benutzung selbstfahrender Arbeitsmittel sind schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen, unter anderem mit Regeln für Lastaufnahme, Fahrbetrieb und Schutz gegen unbefugte Inbetriebnahme. § 23 Abs. 2 AM-VO

Prüfung von Staplern und Flurförderzeugen

Stapler und andere selbstfahrende Arbeitsmittel unterliegen der wiederkehrenden Prüfung.

  • Selbstfahrende Arbeitsmittel mindestens einmal im Kalenderjahr, längstens im Abstand von 15 Monaten prüfen, sofern keine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz besteht. § 8 Abs. 1 Z 14 AM-VO
  • Prüfergebnisse schriftlich festhalten. Am Einsatzort müssen Aufzeichnungen über die letzte Prüfung vorhanden sein. § 37 Abs. 6 ASchG

Regale und Lagerungen

Anfahrschäden und Überladung sind die typischen Ursachen, wenn Regale versagen.

  • Lagerungen so vornehmen, dass niemand durch Lagergut gefährdet wird, mit Blick auf die Standfestigkeit der Lagereinrichtungen und die Abstände. § 10 Abs. 1 AStV
  • Die zulässige Belastung von Regalen, Galerien und Zwischenböden muss etwa durch eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift ersichtlich sein und darf nicht überschritten werden. § 10 Abs. 2 Z 2 AStV
  • Wie oft Regale auf Schäden kontrolliert werden, legen Sie als Maßnahme in der Evaluierung fest. § 4 Abs. 3 ASchG

Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger

Wo Stapler und Fußgänger dieselben Wege nutzen, braucht es Platz und klare Regeln.

  • Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen mindestens so breit sein wie das breiteste vorgesehene Fahrzeug oder die breiteste Ladung plus beidseits 0,5 m. § 2 Abs. 1 Z 3 AStV
  • In Räumen mit mehr als 1 000 m² oder wenn es zum Schutz erforderlich ist, sind die Begrenzungen der Verkehrswege zu kennzeichnen. § 2 Abs. 3 AStV
  • Maßnahmen gegen Umkippen, Anstoßen, Zusammenstöße und gefährlichen Kontakt mit Personen festlegen und durchführen. § 23 Abs. 1 AM-VO

Kommissionierung: Heben und Tragen

Beim Kommissionieren werden täglich viele Lasten von Hand bewegt.

  • Manuelles Heben und Tragen durch Organisation oder geeignete Hilfsmittel vermeiden. § 64 Abs. 2 ASchG
  • Beschäftigte nur einsetzen, wenn sie körperlich geeignet und ausreichend unterwiesen sind, und Angaben zum Gewicht der Lasten machen, soweit möglich. § 64 Abs. 4 und 5 ASchG

Stand der Rechtsvorschriften: 2. Oktober 2026. Alle Fundstellen sind am Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) geprüft.

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Kurze Videos mit österreichischem Rechtsbezug. Verständnisfragen für Ihre Unterweisung zeigen, ob sie verstanden wurde (§ 14 Abs. 4 ASchG); über Fragen und Schwelle entscheiden Sie als Arbeitgeber. Ihr Unterweisungsnachweis dient Ihrer Dokumentation, denn die Unterweisung muss nachweislich erfolgen (§ 14 Abs. 1 ASchG). Die Videos ersetzen nicht die Unterweisung am konkreten Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 3 ASchG), sie nehmen ihr den allgemeinen Teil ab. Das Modul „Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb" ergänzt außerdem die persönliche Erstunterweisung, ersetzt sie nicht.

Themen für Lager und Logistik:

  • Flurförderzeuge, Stapler und innerbetrieblicher Verkehr
  • Sicheres Verhalten im Lager und Regalsicherheit
  • Heben, Tragen und manuelle Lastenhandhabung
  • Leitern, Tritte und Arbeiten auf Höhe
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Sicher arbeiten im Einsatzbetrieb

Die fünf oben markierten Module jeweils als SCORM-Paket für Lernplattformen und als Einzellink mit Verständnisfragen und Unterweisungsnachweis, in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Rumänisch, Türkisch, Ungarisch). Alle Themen sind in Vorbereitung – jetzt anfragen.

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Betriebsanweisungen für Österreich und Deutschland

Schriftliche Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, zum Aushang am Arbeitsplatz (§ 14 Abs. 5 ASchG). Erstellt für Betriebe in Österreich und in Deutschland.

Typisch in der Branche Lager und Logistik:

  • Elektrostapler und Deichselhubwagen
  • Regalbediengeräte
  • Ladebordwand und Anpassrampe
  • Ladestation für Antriebsbatterien
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Remote-Unterstützung bei Evaluierung und Unterweisung

Laufend im Abo oder für eine einzelne Frage. Die Konditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail.

  • Durchsicht Ihrer Evaluierung und Ihrer Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§§ 4 und 5 ASchG)
  • Unterweisungsplan: wer, wann, zu welchem Thema (§ 14 Abs. 2 und 3 ASchG)
  • Prüffristen für Ihre Arbeitsmittel im Überblick (§ 37 ASchG, AM-VO)
  • Übersicht über Fahrbewilligungen, Fachkenntnisnachweise und Prüftermine Ihrer Flurförderzeuge
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