Mobilisieren und Umlagern
Heben, Umlagern und Mobilisieren pflegebedürftiger Menschen gehört zu den stärksten Belastungen für den Rücken.
- Geeignete Mittel einsetzen, um manuelles Heben zu vermeiden, etwa Lifter, Gleitmatten oder Rutschbretter. § 64 Abs. 2 ASchG
- Wo es sich nicht vermeiden lässt, Kraftaufwand und Arbeitsumgebung in der Evaluierung berücksichtigen. § 64 Abs. 3 ASchG
- Beschäftigte nur einsetzen, wenn sie körperlich geeignet und ausreichend unterwiesen sind. § 64 Abs. 4 ASchG